Sanierung

allgemeine Schutzmaßnahmen

Bei der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall geht eine mögliche Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten der Sanierungsfirma vor allem von den sensibilisierenden und toxischen Wirkungen der Biostoffe aus. Zu den sensibilisierenden Biostoffen zählen z. B. Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer und bestimmte Bakterien. Toxische Wirkungen können von Stoffwechselprodukten der Schimmelpilze wie Mykotoxine sowie der Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle wie Endotoxine ausgehen. Eine Gesundheitsgefährdung durch Infektionen liegt bei der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelpilzbefall dagegen nicht vor.

Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen muss die Sanierungsfirma als Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und notwendige Schutzmaßnahmen festlegen. Hierfür müssen alle notwendigen Informationen über

  • die Biostoffe und deren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit
  • die Ursache und der Umfang des mikrobiellen Befalls
  • die zu erwartende Freisetzung von Schimmelpilzsporen und Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen in Abhängigkeit der auszuführenden Tätigkeiten
  • die voraussichtliche Dauer der Tätigkeiten
  • alternative Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung von Gefährdungen (so genannte Substitutionsprüfung)

vorliegen. Die Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren und entsprechend anzupassen, wenn sich Umfeld- oder Arbeitsbedingungen verändern. Typisches Beispiel hierfür ist, wenn eine Wandkonstruktion z. B. im Trockenbau geöffnet wird und sich dahinter ein massiver Schimmelpilzbefall befindet, der vorher nicht zu erkennen und/oder zu erwarten war. Bei allen Tätigkeiten sind als Mindestanforderung die Maßnahmen der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ zu erfüllen. Hierzu gehören technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung im Raum sowie persönliche Schutzmaßnahmen. Alle diese Maßnahmen haben ein Ziel: die Vermeidung oder wenigstens die Verringerung der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität . Daher müssen neben Biostoffen auch mögliche Schadstoffe Schadstoffe sind definiert als chemische Elemente oder Verbindungen mit nachgewiesener oder vermuteter schädigenden Wirkung auf Mensch und Umwelt (Tier, Pflanze mit berücksichtigt werden.

Bei der Schimmelpilzsanierung kommen Beschäftigte der Sanierungsfirma mehrfach mit Biostoffen in Kontakt. Dies beginnt bereits bei der Probeentnahme, wenn dies beauftragt ist, spätestens bei der technischen Bautrocknung, dem Entfernen des mikrobiellen Befalls bzw. der besiedelten Materialien sowie der Reinigung des kontaminierten Bereiches. Maßgeblich für die Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand sind die Höhe und Dauer der Exposition. Hohe Konzentrationen und eine länger andauernde und wiederholte Exposition führt bei den Beschäftigten zu einer Sensibilisierung Leitet der Körper bei einem Erstkontakt mit einem Stoff eine falsche, weil unnötige, Abwehrmaßnahme ein, spricht man von Sensibilisierung. Der gegenüber Biostoffen. Allerdings kann keine Dosis-Wirkungs-Beziehung angegeben werden, da dies von sehr vielen individuellen und dynamischen Einflussfaktoren abhängig ist, u. a. von den Risikogruppen bei Menschen und Risikogruppen bei Biostoffen.

Bei der Schimmelpilzsanierung muss in Abhängigkeit zu den jeweiligen Gefährdungsklassen eine differenzierte Vorgehensweise erfolgen. Schwer zugängliche Bereiche und/oder Gegenstände und Einbauten wie z. B. verkleidete Heizkörpernischen müssen vor Beginn der Arbeiten staubdicht abgeklebt werden.

Arbeitsverfahren, die mit einer hohen Freisetzung von Staub verbunden sind, führen in der Regel auch zu einer hohen bis sehr hohen Freisetzung und somit Konzentration an Schimmelpilzsporen in der Luft. Vor dem Entfernen mikrobiell befallener Materialien sollten diese z. B. feucht abgewischt oder mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H Filter der Staubklasse H haben einen maximalen Durchlassgrad von 0,005% entsprechend DIN EN 60335-2-69, Anhang AA. abgesaugt werden, um eine Aufwirbelung und Freisetzung von Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. zu vermeiden oder zu reduzieren. Auch das vorsichtige Auftragen von Grundierungen oder Kleber und dgl. können auf festen Untergründen eine sporenbindende Wirkung haben. Bei weichen Untergründen wie z. B. dem Entfernen von mikrobiell belasteten Teppichböden und dgl. hilft eine feuchte Reinigung durchführen, bevor diese entfernt werden. Gipskarton- oder Holzwerkstoffplatten sollten manuell demontiert anstatt angebrochen werden. Werden Maschinen eingesetzt z. B. zum Abfräsen oder Abschleifen von alten mineralischen Untergründen (Putz, Beton, Keramik etc.) sollten diese eine Absaugung enthalten. Die Stäube sind mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M zu erfassen.

Eine weitere Möglichkeit, die Staub- und Sporenbelastung Die mikrobielle Belastung in Innenräumen ist von einigen, auch exogenen, Faktoren abhängig. Zu ihnen gehört in erster Linie die Sporenbelastung in der Luft zu reduzieren und eine Ausbreitung innerhalb des oder aus dem Sanierungsbereich hinaus zu verhindern, sind technische Lüftungsmaßnahmen. Hierfür werden je nach Anforderung einfache Luftreiniger oder Geräte mit Unterdruck eingesetzt, um Stäube von Untergründen abzusaugen oder aus der Luft anzusaugen und gerichtet abzuführen ( Fortluft Als Fortluft wird die verbrauchte Luft bezeichnet, die bereits das Lüftungsgerät und den Wärmeübertrager passiert hat. Es ist somit die ). Alternativ wird die Luft mit Partikelfiltern gereinigt und wieder zurückgeführt (Luftrückführung).

Am Ende der Schimmelpilzsanierung hat die Feinreinigung eine hohe Bedeutung. Diese dient als Grundlage für eine mikrobiologische Nachuntersuchung als Erfolgskontrolle (auch als Freimessung Das Ziel einer Freimessung ist eindeutig sicherzustellen, dass alle gesundheitsgefährdenden Stoffe (wie z. B. Schimmelpilzsporen nach einem Wasserschaden) im Rahmen bezeichnet) sowie dem Schutz nachfolgender Gewerke bzw. der Raumnutzer allgemein. Folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt: Reinigung von Böden und horizontalen Flächen wie z. B. Fensterbänke, Absaugen bzw. Abwischen der abgeklebten Oberflächen und anschließende Entfernung der Abdeckmaterialien, Reinigung der Decken und Wände, Schlussreinigung der Böden in Richtung Zugangsbereich. Die Feinreinigung Bei der Schimmelpilzsanierung konzentrieren sich Mieter und Vermieter, Sachverständige und Gutachter sowie ausführende Trocknungs- und Sanierungsfirmen (sowie ggf. deren Ausführungsüberwachung) umfasst nicht nur die Oberflächen und das Inventar, sondern schließt auch das Reinigen der Abschottungen und Schleusen sowie der Werkzeuge und des Zubehörs mit ein. Anderenfalls müssen benutzte und ungereinigte Geräte, Werkzeuge und Zubehör staubdicht verpackt werden, damit von ihnen keine mikrobielle Verunreinigung stattfinden kann.

Bei der Entsorgung mikrobiell besiedelter Materialien muss sichergestellt werden, dass während der evtl. Zwischenlagerung Bei vielen Schadensfällen muss das Inventar während der Sanierungsarbeiten ausgelagert werden. Da es sich hierbei oftmals um sensible Unterlagen, wertvolle , dem Transport und der Abholung keine Biostoffe freigesetzt oder verschleppt werden. Derartige Abfälle sind staubdicht zu verpacken und zu kennzeichnen. Wenn diese den mikrobiell belasteten Sanierungsbereich (so genannter Schwarzbereich Als so genannter Schwarzbereich wird der Arbeitsbereich bezeichnet, in dem erhöhte Schadstoffexpositionen vorhanden oder zu erwarten sind und in dem ) verlassen, müssen diese gereinigt werden (absaugen oder feucht abwischen).

Darüber hinaus gibt es organisatorische Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Staub- und Sporenbelastung aus dem Sanierungsbereich in unbelastete Bereiche zu verhindern. Neben dem Räumen des Sanierungsbereiches, dem Abdecken von Einbauten, Wänden und Böden (insbesondere Teppichböden) oder dem Einpacken von Möbel und Inventar gehört hierzu das staubdichte Abtrennen des Sanierungsbereiches, auch als Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das oder Schwarz-Weiß-Trennung bekannt. Eine staubdichte Abschottung grenzt den Sanierungsbereich (Schwarzbereich) je nach Gefährdungsklasse Bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall (Sanierungs- und Reinigungsarbeiten) entsteht je nach gewähltem Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei von den unbelasteten Bereichen (Weißbereich) ab. In der Regel ist eine Ein-Kammer-Schleuse ausreichend. Hierfür wird meistens ein vorgelagerter Raum genutzt. Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklassen 2b und 3 sind dagegen Personenschleusen einzurichten. Schleusen müssen aus leicht zu reinigenden Materialien hergestellt und täglich gereinigt werden. Im Schleusenbereich muss sich ein Abfallbehältnis für benutzte Schutzanzüge befinden. Wenn der Sanierungsbereich von außen betreten wird, kann auf eine Abschottung verzichtet werden. Wenn sich der Sanierungsbereich hingegen in einem sensiblen Umfeld befindet (z. B. in Krankenhäusern), können ggf. Mehr-Kammer-Schleusen erforderlich sein. Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte den Sanierungsbereich nicht betreten. Ein Verbotsschild mit dem Hinweis „Zutritt für Unbefugte verboten“ ist gut sichtbar aufzustellen.

Selbstverständlich gehören auch Maßnahmen zur persönlichen Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von zum Gesamtpaket. Neben Waschmöglichkeiten und Hygieneartikel sind Nahrungsmittel und Getränke nicht im Sanierungsbereich aufzubewahren und in diesem auch nicht einzunehmen. Arbeits- bzw. Schutzkleidung ist von der privaten Kleidung getrennt aufzubewahren. Wenn der Schwarz-Bereich verlassen und der Weiß-Bereich betreten wird, muss die Arbeits- bzw. Schutzkleidung abgelegt und die Schuhe gereinigt oder gewechselt oder „Überzieher“ verwendet werden.