Sanierung

Expositionsklassen

Eine Gefährdungsbeurteilung, die vor dem Beginn einer Schimmelpilzsanierung durchzuführen ist, setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen:

  • die Art der Tätigkeiten sowie der eingesetzten Arbeitsverfahren, aus denen sich die Freisetzung von Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen und Schimmelpilzsporen als mögliche Gesundheitsgefährdung ableiten lassen,
  • die Dauer der Tätigkeiten, in der die mögliche Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität auf Mitarbeiter der Sanierungsfirma einwirken und
  • die Eigenschaften („Gefährlichkeit“) der Biostoffe, die wiederum in Risikogruppen unterteilt werden, und deren Wirkung auf die Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufnahmewege.

Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen ist die DGUV Information „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall “. Weitere Hinweise finden sich in der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, , der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ sowie TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“.

Neben der Gefährdungsbeurteilung erfolgt eine Expositionsabschätzung. Hierbei wird die zu erwartende Höhe der Exposition gegenüber luftgetragenen Biostoffen mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung in Abhängigkeit zu den unterschiedlichen Tätigkeiten in der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin gegenüber Schimmelpilzen „abgeschätzt“. Allerdings nicht als Schätzung im klassischen Sinne, sondern aufgrund von experimentellen Expositionsmessungen sowie Erfahrungswerten aus der Praxis von zahlreichen Sanierungsobjekten. Hierbei muss die so genannte Hintergrundkonzentration – also die „normale“ Grundbelastung durch Biostoffe in der Außenluft – berücksichtigt werden, die jahreszeitlich und/oder witterungsbedingt unterschiedlich hoch sein kann und zudem regionale Unterschiede aufweist. In der einschlägigen Literatur wird die Hintergrundkonzentration für Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer zwischen 200 bis 1.000 Kolonie Unter Kolonie wird in der Mikrobiologie die aus einem Keim (beispielsweise einer Zelle oder einer Spore) durch Wachstum oder Vermehrung Bildende Einheiten ( KBE Sobald sich ein einzelliger Mikroorganismus mehrere hundertfach durch Zellteilung vermehrt hat, wird er als Kolonie auf dem Nährboden mit bloßem ) pro m³ Luft in den Monaten Oktober bis April angegeben und mit 1.000 bis 5.000 KBE/m³ von Mai bis September. Da diese Hintergrundkonzentration immer vorhanden ist und durch den Luftaustausch die Luftqualität in Innenräumen beeinflusst, muss diese „Grundbelastung“ durch Schimmelpilzsporen und andere mikrobielle Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. immer berücksichtigt werden. Infolgedessen beziehen sich die Expositionsstufen immer auf die Hintergrundkonzentration der Außenluft. Dies bedeutet, dass eine hohe Konzentration an Schimmelpilzsporen in Innenräumen z. B. nicht als „hoch“ eingestuft wird, wenn die Hintergrundkonzentration der Außenluft gleichzeitig ebenfalls hoch ist. Die Höhe der Exposition wird demnach immer nur im Vergleich (innen größer als außen) bewertet.

Neben der mikrobiellen Belastung wird zudem die Exposition durch Staub berücksichtigt. Hierbei unterscheidet man zwischen dem so genannten A-Staub Unter dem Begriff A-Staub versteht man den Alveolen gängigen Staub. Dieser ist als Fraktion des einatembaren Staubes (auch als E-Staub ( Alveolen Der Begriff Alveolen wurde aus dem Lateinischen (alveolus = kleine Mulde) abgeleitet und ist der medizinische Begriff für die Lungenbläschen. gängige Staubfraktion) und dem E-Staub Den Massenanteil aller im Atembereich vorhandenen Teilchen, die durch Mund und Nase eingeatmet werden, bezeichnet man als einatembaren Staub (E-Staub). (einatembare Staubfraktion).

Bei der Interpretation und Bewertung der Exposition muss beachtet werden, dass

  • es nach wie vor keine gesetzlichen Grenz- oder Orientierungswerte Orientierungswerte sind der Oberbegriff für Hintergrund- oder Referenzwerte, mit deren Hilfe man sich „an etwas orientieren“ kann. Dies kann zum für privat genutzte Innenräume und
  • auch keinen gesundheitsbasierten Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit für die Exposition gegenüber Schimmelpilzen gibt
  • eine mögliche Korrelation (von lat. relatio = das Zusammentragen, Beziehung, Verhältnis) beschreibt die Wechselbeziehung funktioneller Art zwischen verschiedenen Organen bzw. Organteilen des Körpers. zwischen der Staubkonzentration und Schimmelpilzsporen nicht für alle Tätigkeiten hinreichend belegt werden kann – was bedeutet, dass ein Überschreiten des einen oder anderen Parameters nicht automatisch bedeutet, dass der andere ebenfalls überschritten wird
  • andere Gebäudeschadstoffe wie z. B. Asbestfasern oder alte Dämmstoffplatten aus Mineralwolle nicht berücksichtigt sind und daher in der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich berücksichtigt werden müssen.

Eine erhöhte Exposition im Sinne der DGUV Information „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ liegt vor, wenn 50.000 KBE/m³ in der Atemluft der Beschäftigten überschritten werden. Experimentelle Expositionsmessungen in der Praxis zeigen, dass bei den meisten Tätigkeiten diese Hintergrundwerte zum Teil deutlich überschritten werden. Um diesen Wert ins Verhältnis zu setzen: bei einer herkömmlichen Entfernung eines Altputzes (Abstemmen ohne Absaugung) entstehen 30 bis 40 Millionen (!) KBE pro m³ Luft im unmittelbaren Umfeld eines Beschäftigen der Sanierungsfirma – das ist eine Überschreitung der Empfehlungen um den Faktor 1.000! Wird ein Altputz dagegen z. B. mit einer Putzfräse mit Absaugung entfernt, reduziert sich die Schimmelpilzkonzentration im Sanierungsbereich auf ca. 50.000 KBE/m² und bewegt sich somit im Rahmen der Handlungsempfehlungen. Im unmittelbaren Umfeld eines Beschäftigten liegt die Belastung allerdings immer noch bei ca. 400.000 KBE/m².

Nachfolgend ist die zu erwartende Schimmelpilz- und Staubexposition bei ausgewählten Tätigkeiten aufgeführt: