Sanierung

persönliche Schutzausrüstung

Die Persönliche Schutzausrüstung Zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gehören, je nach Gefährdungspotenzial und Einstufung, der Atemschutz, Schutzanzug, geeignete Handschuhe ( PSA Siehe persönliche Schutzausrüstung. ) nimmt bei der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall einen sehr hohen Stellenwert ein. Sie schützt den Mitarbeiter der Sanierungsfirma vor möglichen Gesundheitsgefährdungen. Diese gehen vor allem von den sensibilisierenden und toxischen Wirkungen der Biostoffe aus. Zu den sensibilisierenden Biostoffen zählen u. a. Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer   und bestimmte Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle . Toxische Wirkungen können von Mykotoxinen (Giftstoffe von Schimmelpilzen) und Endotoxinen (Giftstoffe von Bakterien) ausgehen. Bei der Schimmelpilzsanierung liegt nach Angaben des Umweltbundesamtes keine erhöhte Infektionsgefährdung vor.

Art und Ausstattung der persönlichen Schutzausrüstung ergeben sich aus der Schadenskategorie, die aus der Größe des mikrobiellen Befalls in Abhängigkeit zur individuellen Nutzungsklasse ermittelt wird, und aus den Gefährdungsklassen , die sich aus der Art und Dauer der Tätigkeiten sowie der Expositionsklassen ergeben. Diese werden in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst, die von der Sanierungsfirma als Auftragnehmer vor der Schimmelpilzsanierung und unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu erstellen ist. In einer Betriebsanweisung werden die geeigneten Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen umfasst auch ein Verzeichnis der vorkommenden Biostoffe. Bei einer Änderung der Arbeits- und Umgebungsbedingungen ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen. Wichtig ist, dass die Sanierungsfirma dem so genannten Substitutionsgebot nachkommt. Dies bedeutet, dass zunächst sämtliche Gefährdungen zu vermeiden (auszuschließen) sind, dann folgt das Minimierungsgebot und anschließend darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen. Die persönliche Schutzausrüstung ist Teil der Schutz- und Hygienemaßnahmen . Einige dieser Maßnahmen können bereits im Rahmen evtl. notwendiger Sofortmaßnahmen anfallen.

Grundlage für die persönliche Schutzausrüstung sind die DGUV-Information 201-028 „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“. Diese liefert die notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu können, die wiederum Art und Umfang der Schutz- und Hygienemaßnahmen festlegt. Diese umfassen neben Maßnahmen der persönlichen Körperhygiene auch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Verringerung der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität . Außerdem ist bei allen Tätigkeiten die TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ zu beachten. Bei der Schimmelpilzsanierung können sowohl biologische als auch chemische Belastungen vorliegen. Dies muss bei der Festlegung der Schutz- und Hygienemaßnahmen beachtet werden.

Die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Augenschutz (Schutzbrille), Handschutz (Arbeitshandschuhe), Schutzkleidung (Ein- oder Mehrweg-Schutzanzüge) und Atemschutz Eine besondere Bedeutung bei der Schimmelpilzsanierung besitzt der Atemschutz bzw. das Tragen spezieller Atemschutzmasken, um die Aufnahme von mikrobiell belasteten (Maske mit entsprechendem Filter), wird im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk der DGUV Regel 112-189 ff. geregelt.

Als Schutzkleidung sind staubdichte Chemikalienschutzanzüge (besser bekannt unter dem Begriff Einweganzüge) der Kategorie III (Typ 5/6) geeignet. Beim Auftreten von Sprühnebeln und beim Umgang mit fäkalienhaltigem Abwasser sind Schutzanzüge der Kategorie III (Typ 4) einzusetzen. Bei Arbeiten mit direktem Körperkontakt zu nassen/durchfeuchteten Materialien kann auch ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug der Kategorie III (Typ 3) notwendig sein. Wie der Name bereits verrät, sind Einwegschutzanzüge nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen. Um eine Verschleppung von Stäuben über die Haare zu vermeiden, wird das Tragen einer Kapuze empfohlen. Zum Schutz der Hände sind flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe (z. B. Nitril) einzusetzen, wobei ein täglicher Wechsel empfohlen wird. Arbeitshandschuhe aus Leder und/oder Textil sind genauso ungeeignet wie medizinische Einmalhandschuhe. Um ein Verschleppen von Biostoffen zu vermeiden, sind abwaschbare Sicherheitsschuhe einzusetzen oder Überziehschuhe. Bei Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt zu Schmutz Als Schmutz (oder Verschmutzung) werden sämtliche unerwünschte Stoffe (oder Substanzen) einschließlich Produktrückstände mit und ohne Mikroorganismen, Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückständen bezeichnet. - oder Abwasser besteht, sind flüssigkeitsdichte Schuhe wie z. B. abwaschbare S5 Gummistiefel zu verwenden. Bei Arbeiten über Kopf mit Staubentwicklung und bei Gefahr Die Beurteilung möglicher Gefahren beantwortet die Frage, ob ein Stoff für Mensch oder Umwelt gefährliche Eigenschaften aufweist. Die Klassifizierung gefährlicher von Spritzwasserbildung (z. B. beim Entfernen durchnässter Bauteilschichten) sind die Augen z. B. durch eine Korbbrille, einen Gesichtsschutzschirm, eine Vollmaske oder Atemschutzhaube zu schützen.

In Abhängigkeit zur ermittelten Gefährdungsklasse Bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall (Sanierungs- und Reinigungsarbeiten) entsteht je nach gewähltem Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei kann das Tragen von Atemschutzgeräten mit Partikelfiltern erforderlich sein. Die Filter sind täglich zu wechseln. Partikelfiltrierende Halbmasken (so genannte FFP-Masken) sind nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen. Aufgrund der körperlichen Belastung, insbesondere beim Tragen von Atemschutzgeräten mit Partikelfiltern über einen längeren Zeitraum, wird der Einsatz von Gebläse unterstützten Atemschutzgeräte empfohlen. Für die Auswahl der erforderlichen Atemschutzgeräte ist u. a. relevant, ob mit dem Tragen nur der Atemschutz oder gleichzeitig auch der Augen- und/oder Gehörschutz sichergestellt werden muss. Die verschiedenen Atemschutzgeräte werden nach Art und Aufbau in Einweg-Feinstaubmasken, Halbmasken mit Filtergeräten und Vollmasken mit Filtergerät unterschieden. Partikelfiltrierende Atemschutzgeräte werden unterschieden in:

  • Filtrierende Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3)
  • Viertel- oder Halbmaske mit Filter (P1, P2 und P3)
  • Vollmaske mit Filter (P1, P2 und P3)
  • Gebläse unterstützte Filtergeräte mit Helm oder Haube (TH1P, TH2P und TH3P)
  • Gebläse unterstützte Filtergeräte mit Viertel-, Halb- oder Vollmaske (TM1P, TM2P und TM3P)

Einweg-Feinstaubmasken werden umgangssprachlich als FFP-Masken bezeichnet (= Filtering Face Piece). Nach der DIN EN 149 „Atemschutzgeräte: Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung“ werden die Einweg-Feinstaubmasken in die Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 eingeteilt. FFP1-Masken werden gegen ungiftige Stäube und Aerosole auf wässriger oder öliger Basis eingesetzt, während FFP2-Masken u. a. bei gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen zur Anwendung kommen. FFP3-Masken kommen bei Stäuben, Rauch und Aerosolen zum Einsatz, deren Konzentration bis zum 30-fachen des MAK-Wertes (maximale Arbeitsplatzkonzentration) liegt. FFP2- und FFP3-Masken können mit dem Zusatz S (solid = Schutz gegen feste Teilchen) und/oder L (Liquid = Schutz gegen flüssige Teilchen) versehen sein. Bei vorhandenen oder zu erwartenden hohen Staubkonzentrationen (vor allem bei hohen Feinstaubanteilen) sollten nur Filter eingesetzt werden, bei denen der Atemwiderstand durch die Staubanreicherung nicht zu schnell ansteigt. Filter, die gegen eine mikrobielle Belastung eingesetzt werden, dürfen nur einmal eingesetzt werden. Von einer Reinigung oder sogar Desinfektion Aufgabe der Desinfektion ist das gezielte Abtöten oder Inaktivieren der pathogenen Mikroorganismen. Desinfektionsverfahren können mit verschiedenen physikalischen und chemischen Methoden ist dringend abzuraten.

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Informationen ( BGI 858 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Gebäudesanierung ) sind Halbmasken den FFP-Masken vorzuziehen. Diese sind in der DIN EN 140 „Atemschutzgeräte: Halbmasken und Viertelmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ geregelt und werden kombiniert mit geeigneten Filtersystemen (P2) eingesetzt, wenn eine durchschnittliche bis hohe mikrobielle Belastung durch Stäube und Aerosole erreicht ist (Belastungsstufe 2). Eine optimale Schutzausrüstung stellen lt. BGI 858 allerdings Gebläse unterstützte Halbmasken mit Partikelfilter TM2P dar. Vollmasken dagegen sind in der DIN EN 136 „Atemschutzgeräte: Vollmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ geregelt und werden in Kombination mit geeigneten Filtersystemen (P3) eingesetzt, wenn die mikrobielle Belastung durch Stäube und Aerosole hoch bis sehr hoch ist und die Belastungsstufe 3 erreicht wäre.

Um eine Überbeanspruchung der Atemschutzgeräte tragenden Person zu vermeiden, ist die Gebrauchsdauer nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ zu beachten. Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt aus der Gebrauchsdauertabelle:

Atemschutzgeräte innerhalb einer Klasse unterscheiden sich über den so genannten nominellen Schutzfaktor sowie den Faktor für die maximale Einsatzkonzentration. Der nominale Schutzfaktor wird hierbei von der höchst zulässigen Leckage Der Begriff der Leckage wird für verschiedene Durchfeuchtungsarten verwendet. Zum Einen spricht man von einer Leckage, wenn eine Abdichtung undicht lt. europäischer Norm abgeleitet und gibt damit die maximale Schutzleistung des Atemschutzgerätes an.

Die verschiedenen Filtertypen sind in der DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte: Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ geregelt.