Sanierung

Schutzmaßnahmen je Gefährdungsklasse

In Abhängigkeit zu den unterschiedlichen Gefährdungsklassen gibt es unterschiedlich hohe und individuelle Anforderungen an Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung . Diese sind während der gesamten Dauer der Sanierungsmaßnahme einzuhalten und bei Bedarf anzupassen. Unterschieden werden folgende Gefährdungsklassen:

  • Gefährdungsklasse Bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall (Sanierungs- und Reinigungsarbeiten) entsteht je nach gewähltem Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei 0 = keine Staubbelastung Sammelbezeichnung für feinste feste Teilchen (Partikel), die in Gasen z. B. in der Luft, aufgewirbelt schweben können (Mehrzahl Stäube bei
  • Gefährdungsklasse 1 = erhöhte Staubbelastung
  • Gefährdungsklasse 2a = hohe Staubbelastung (Dauer der Arbeiten < 2 Stunden)
  • Gefährdungsklasse 2b = hohe Staubbelastung (Dauer der Arbeiten > 2 Stunden)
  • Gefährdungsklasse 3 = sehr hohe Staubbelastung

Im Kern geht es um die Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen - und Sporenfreisetzung in Abhängigkeit der Dauer der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin . Daher muss das oberste Ziel der Sanierungsplanung und Auswahl der Sanierungsverfahren sein, die Staub- und Sporenfreisetzung so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, mit denen die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter (Sanierungsfirma) vermieden oder deutlich reduziert werden kann wie z. B.

  • die Anwendung staubarmer Sanierungsverfahren,
  • das Befeuchten der befallenen Oberflächen vor der Entfernung,
  • eine wirksame Absaugung oder
  • raumlufttechnische Maßnahmen sowie
  • der Einsatz von Industriestaubsaugern der Staubklasse H Filter der Staubklasse H haben einen maximalen Durchlassgrad von 0,005% entsprechend DIN EN 60335-2-69, Anhang AA.

haben oberste Priorität. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen entscheidet über Art und Umfang der räumlichen Schutzmaßnahmen und/oder der persönlichen Schutzausrüstung. In der zu erstellenden Betriebsanweisung werden diese sowie die Verhaltensregeln festgelegt.

In der Gefährdungsklasse 0 (keine Staubbelastung) ist kein spezieller Atemschutz Eine besondere Bedeutung bei der Schimmelpilzsanierung besitzt der Atemschutz bzw. das Tragen spezieller Atemschutzmasken, um die Aufnahme von mikrobiell belasteten erforderlich und reicht die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen nach TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 500 aus. Hierzu gehören in erster Linie organisatorische Maßnahmen, die sich mit der Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von am Arbeitsplatz sowie in den Pausen- und Umkleideräumen beschäftigen. Außerdem muss der Arbeitsplatz von den Umkleidemöglichkeiten getrennt werden. Hinzu kommt, dass leicht zu reinigende Oberflächen zu schaffen sowie Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Aerosolen, Stäuben und Nebel durchzuführen sind.

Die Gefährdungsklasse 1 (erhöhte Staubbelastung) baut auf die Gefährdungsklasse 0 auf. Dies bedeutet, dass sämtliche Vorgaben der Gefährdungsklasse 0 einzuhalten sind. Auf das Tragen von Atemschutz kann verzichtet werden. Dafür ist ein Augenschutz bei möglicher Spritzwasserbildung und/oder bei Arbeiten über Kopf vorgesehen. Bei Tätigkeiten, bei denen mit einer plötzlichen Zunahme der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität gerechnet werden muss (z. B. beim Wechseln der Staubbehälter von Saugern/Entstaubern) wird das Tragen von Atemschutzgeräten mit einem P2-Filter empfohlen. Außerdem sind flüssigkeitsdichte Handschutze (z. B. aus Nitril) zu tragen. Werkzeuge und Zubehör sind nach der Benutzung zu reinigen. Mikrobiell besiedelte Materialien, die entsorgt werden sollen, müssen in separaten und geeigneten Behältnissen wie z. B. reißfesten Foliensäcken gesammelt werden.

Ab der Gefährdungsklasse 2a (hohe Staubbelastung bei einer Dauer der Tätigkeit von weniger als 2 Stunden) muss zusätzlich zu den Auflagen der Gefährdungsklasse 0 und 1 eine räumliche Trennung der belasteten ( Schwarzbereich Als so genannter Schwarzbereich wird der Arbeitsbereich bezeichnet, in dem erhöhte Schadstoffexpositionen vorhanden oder zu erwarten sind und in dem ) und unbelasteten Bereiche (Weißbereich) vorgenommen und Öffnungen zu benachbarten Innenräumen mit Folien abgeklebt werden. Zum Sanierungsbereich muss ein staubdichter Zugang z. B. durch eine Folientür mit Reißverschluss eingerichtet werden. Der Sanierungsbereich ist zu kennzeichnen und so klein wie möglich zu halten. In größeren Räumen muss der Sanierungsbereich staubdicht abgetrennt werden, um den Reinigungsaufwand zu reduzieren. Außerdem sind staubdichte Chemikalienschutzanzüge (besser bekannt als Einweganzüge) der Kategorie III (Typ 5/6) und ein Atemschutz mit P2-Filter z. B. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) als Persönliche Schutzausrüstung Zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gehören, je nach Gefährdungspotenzial und Einstufung, der Atemschutz, Schutzanzug, geeignete Handschuhe ( PSA Siehe persönliche Schutzausrüstung. ) zu tragen. Vor dem Verlassen des Sanierungsbereiches muss der Schutzanzug abgesaugt bzw. abgewischt und anschließend staubdicht verpackt und entsorgt werden. Benutzte Schutzkleidung darf nicht im Weißbereich abgelegt werden. Außerdem sind abwaschbare Sicherheitsschuhe oder Gummistiefel zu verwenden. Im Einzelfall sind auch Überziehschuhe geeignet, die beim Verlassen des Schwarzbereichs abzulegen sind. Mitarbeiter der Sanierungsfirma dürfen den Sanierungsbereich vor Abschluss der Reinigung nicht verlassen, anderenfalls ist eine Schleuse gemäß der Gefährdungsklasse 2b einzurichten.

Ab der Gefährdungsklasse 2b (hohe Staubbelastung bei einer Dauer der Tätigkeit von über 2 Stunden) ist zusätzlich zu den Auflagen der Gefährdungsklasse 0, 1 und 2a eine Schwarz-Weiß-Trennung und Personenschleuse erforderlich. Als Zugang zum Schwarzbereich ist eine Ein-Kammer-Schleuse geeignet. Sind die Sanierungsbereiche zu groß, empfiehlt sich eine Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das . Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2b werden Atemschutzgeräte mit Gebläseunterstützung empfohlen. Geeignet sind z. B. Atemschutzmasken der Klasse TM2P oder Atemschutzhauben der Klasse TH2P. Außerdem sind technische Lüftungsmaßnahmen mit einem mindestens 15-fachen Luftwechsel pro Stunde sicherzustellen. Besondere Bedeutung besitzen Kapuzen, die im Schwarzbereich getragen werden müssen, um eine Verschleppung mikrobieller Stäube über die Haare zu vermeiden. Benutzte und verunreinigte Schutzkleidung muss im Bereich der Schleusen (Schwarzbereich) abgelegt und über dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden. Im Weißbereich müssen ausreichend Wasch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Werkzeuge und Zubehör sowie andere Arbeits- und Hilfsmittel sind im Schwarzbereich zu reinigen und bis zum Abschluss der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall zu lagern, bevor diese abschließend gereinigt und desinfiziert oder entsorgt werden.

Ab der Gefährdungsklasse 3 (sehr hohe Staubbelastung) sind unabhängig der Dauer der Tätigkeit zusätzlich zu den Auflagen der Gefährdungsklasse 0, 1, 2a und 2b eine Trennung der belasteten (Schwarzbereich) und unbelasteten Bereiche (Weißbereich) vorzunehmen und eine Personenschleuse einzurichten. Dies kann über Einkammer-Schleusen erfolgen, in denen ein Luftwechsel stattfinden sollte. Hierzu kann z. B. die Zuluft Die Zuluft ist die temperierte (behandelte) und gefilterte Luft, die in die Wohnräume strömt. zum Schwarzbereich aus dem Weißbereich zugeführt oder im Schleusenbereich ein Sauger bzw. Entstauber betrieben werden. In Einzelfällen kann die Einrichtung einer Mehrkammerschleuse erforderlich werden. Außerdem sind gebläseunterstützte Atemschutzmasken oder Vollmasken mit P3-Filter zu tragen. Wegen des geringeren Atemwiderstandes werden Atemschutzgeräte mit einer Gebläseunterstützung wie z. B. Masken der Klasse TM3P oder Hauben der Klasse TH3P empfohlen. Im Gegensatz zu den anderen Gefährdungsklassen ist ein Augenschutz immer erforderlich. Bei Tätigkeiten in einer Abschottung mit Unterdruck kommt es zu erhöhten Schimmelpilzbelastungen, so dass die Verwendung eines AIR AIR ist ein Akronym für den „Ausschuss für Innenraumrichtwerte”, der beim Umweltbundesamt angesiedelt ist und Richtwerte für die Innenraumluft festsetzt. stream-Helms mit Filter empfohlen wird. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Atemschutzmaske, bei der ein Gebläse die schadstoffhaltige Luft durch Filtersysteme hindurchsaugt und die gereinigte (gefilterte) Luft wieder zuführt. Ein leichter Überdruck im Kopfteil verhindert, bei laufendem Gebläse, das Eindringen von kontaminierter Umgebungsluft. Außerdem sieht diese Gefährdungsklasse eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor.