Sanierung

sonstige Schutzmaßnahmen

Schutz- und Hygienemaßnahmen nehmen bei der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelpilzschäden einen hohen Stellenwert ein. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Schadenskategorie, die aus der Größe des mikrobiellen Befalls in Abhängigkeit zur individuellen Nutzungsklasse ermittelt wird, und aus den Gefährdungsklassen, die sich aus der Art und Dauer der Tätigkeiten ergeben. Hierfür sind wiederum die Expositionsklassen relevant. Außerdem muss die Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität der Raumnutzer berücksichtigt werden, insbesondere wenn sich Risikogruppen in den Innenräumen des Sanierungsbereiches aufhalten. Erstaunlich ist, dass Schutz- und Hygienemaßnahmen in der Regel nur auf die eigentliche Sanierung, also die Beseitigung von mikrobiellem Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, , reduziert werden. Dabei gilt der Grundsatz, Menschen vor einer Gesundheitsgefährdung durch die Verschleppung von Schimmelpilzsporen und mikrobielle Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. sowie ggf. andere Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse wie z. B. Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle (kurz Biostoffe) zu schützen, auch für andere Tätigkeiten vor, parallel oder nach einer Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall . Hierzu gehören Schutz- und Hygienemaßnahmen während der Probeentnahme im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung, bei der technischen Bautrocknung Siehe Technische Bautrocknung. , im Umgang mit Bioziden sowie bei der Sanierung von Fäkalschäden.

Für diese Maßnahmen und Tätigkeiten gilt ebenfalls die Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, (BioStoffV). Diese regelt erforderliche Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Mitarbeiter einer Sanierungsfirma sowie anderer Personen, die durch Biostoffe gefährdet werden können. Im Sinne der BioStoffV handelt es sich bei den oben genannten Maßnahmen um nicht gezielte Tätigkeiten. Infolgedessen gelten für alle Schutz- und Hygienemaßnahmen die DGUV-Information 201-028 „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ sowie die TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“.

Bereits bei der Probeentnahme von mikrobiell besiedelten Materialien und/oder Oberflächen sowie der Innenraumluft im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung muss mit einer Exposition durch Biostoffe gerechnet werden. Dies gilt insbesondere bei der Bauteilöffnung von Hohlräumen oder mehrschichtigen Baukonstruktionen wie z. B. Fußbodenkonstruktionen nach sporadischen Wasserschäden oder abgehängten Decken mit Wärmedämmstoffen. Hierfür sollte eine Persönliche Schutzausrüstung Zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gehören, je nach Gefährdungspotenzial und Einstufung, der Atemschutz, Schutzanzug, geeignete Handschuhe ( PSA Siehe persönliche Schutzausrüstung. ) getragen werden, die auf den individuellen Einzelfall abgestimmt ist. Die Grundausstattung besteht aus flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (z. B. aus Nitril), einer Atemschutzmaske mit P2-Filter (z. B. eine partikelfiltrierende Halbmaske) und Augenschutz. Hierbei muss beachtet werden, dass durch eine Bauteilöffnung und/oder Probeentnahme auf Oberflächen und Materialien auch Dritte durch mikrobielle Belastungen gefährdet werden können. Der Schutz Dritter ist daher ebenfalls einzuhalten. Des Weiteren gilt bei der Entnahme von Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen - und Materialproben ein Substitutionsgebot, so dass staubfreie oder -arme Arbeitsverfahren zu bevorzugen sind. Werden im Rahmen mikrobiologischer Voruntersuchungen großflächige Bauteilöffnungen notwendig, können diese bereits zusätzliche Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Abschottungen oder den Einsatz von Luftreiniger erforderlich machen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen sind auch bei der technischen Bautrocknung elementar, um eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter der Trocknungsfirma durch die Ausbreitung von Schimmelpilzsporen und mikrobielle Partikel sowie andere Mikroorganismen wie vor allem Bakterien zu vermeiden. Wie bei allen anderen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung von Schimmelpilzschäden gilt auch bei der technischen Bautrocknung ein Substitutionsgebot und somit als oberstes Ziel, eine Exposition zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu reduzieren. Daher sind Trocknungsmaßnahmen von Hohlräumen oder mehrschichtigen Baukonstruktionen wie z. B. Fußböden mit einer Estrichdämmschicht ausschließlich mit einem Unterdruck- oder Vakuum-Verfahren durchzuführen. Hierbei wird die angesaugte Luft über ein geeignetes Filtersystem (Hauptfilter mindestens Klasse H13) geleitet, bevor diese der Raumluft bzw. Umgebungsluft wieder zugeführt wird. Beim Einsatz von Entfeuchtern zur Raum- bzw. Oberflächentrocknung ist ggf. ein Folienzelt Folienzelte werden eingesetzt zur Abschottung und Sicherung von Schadensstellen z. B. bei einem Brandschaden oder einem Schimmelpilzschaden. Hierdurch kann ein oder eine komplette Einhausung der betroffenen Innenräume vorzunehmen. Wichtig ist, dass ein Mikrobieller Befall Als Mikroorganismen werden eine Reihe sehr unterschiedlicher Organismen bezeichnet, deren charakteristische Eigenschaft ihre geringe Größe ist. Sie werden ausgehend von vor Durchführung der Trocknungsmaßnahmen vollständig entfernt wird, damit Schimmelpilzsporen und andere mikrobielle Partikel nicht im Innenraum Ein Innenraum im Kontext der Schimmelpilzanalyse und -sanierung sind Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Hobby-, Sport- und Kellerräume usw. verbreitet werden.

Schutz- und Hygienemaßnahmen dürfen nicht auf mikrobiellen Befall durch Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer und/oder Bakterien reduziert werden. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung kann neben dem Einatmen von Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. und mikrobiell belasteten Stäuben auch von Bioziden ausgehen. Daher muss bei der Verwendung von Bioziden in der Regel von einer zusätzlichen Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand ausgegangen werden, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen und bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Primäres Ziel muss es sein, den Einsatz von Bioziden durch andere Maßnahmen zu ersetzen (Substitutionsgebot gemäß Gefahrstoffverordnung). So eignet sich z. B. anstelle einer Oberflächendesinfektion vor dem Entfernen mikrobiell befallener Materialien das Absaugen der Oberflächen mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H Filter der Staubklasse H haben einen maximalen Durchlassgrad von 0,005% entsprechend DIN EN 60335-2-69, Anhang AA. oder eine feuchte Reinigung. Wird auf eine mögliche Substitution Die Substitution (lat.: substituere – ersetzen) ist eine chemische Reaktion, bei der Atome oder Atomgruppen in einem Molekül durch ein verzichtet, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden. Mitarbeiter der Sanierungsfirma müssen in die Betriebsanweisung eingewiesen werden. Außerdem muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge sichergestellt sein. Biozide (gebrauchsfertige Formulierungen) und ihre Wirkstoffe müssen nach der Biozid Der Begriff Biozid ist aus dem griechischen Wort bios (= Leben) und dem lateinischen Wort caedere (= töten) abgeleitet und -Verordnung für die vorgegebene Verwendung zugelassen sein. Dies gilt auch für Verfahren, bei denen ein Biozid vor Ort hergestellt wird wie z. B. bei der Generierung von Ozon Sauerstoffmolekül aus drei Sauerstoffatomen (O3), das unter Bildung von biatomarem Sauerstoff (O2) zerfällt. Ozon wird unter anderem zum oxidativen Abbau . Lt. dem aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes ( UBA Siehe Umweltbundesamt. ) kann eine vorhandene Biomasse Als Biomasse wird die Gesamtheit der Masse an organischem Material (lebende, tote und zersetzte Organismen) in einem Lebensraum bezeichnet, die mit bioziden Anwendungen nicht vollständig entfernt und/oder neues Schimmelpilzwachstum nachhaltig verhindert werden. Darüber hinaus haben biozide Anwendungen vor Beginn einer Sanierung z. B. im Rahmen von Sofortmaßnahmen keinen Einfluss auf die Einordnung der Tätigkeiten in die Gefährdungsklassen. Nach einer Schimmelpilzsanierung im Rahmen der Feinreinigung Bei der Schimmelpilzsanierung konzentrieren sich Mieter und Vermieter, Sachverständige und Gutachter sowie ausführende Trocknungs- und Sanierungsfirmen (sowie ggf. deren Ausführungsüberwachung) ist eine biozide Anwendung lt. UBA ebenfalls nicht notwendig.

Nachfolgend sind für ausgewählte Biozide bzw. deren Wirkstoffe die erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben. Bei der Anwendung von

  • Ethanol Ethanol zählt zu den bekanntesten Alkoholen. Es entsteht durch Gärungsprozesse und ist in großen Mengen in alkoholischen Getränken enthalten. Inhalativ, ist eine flammhemmende, antistatische Schutzkleidung sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Butylkautschuk) als Handschutz und bei Grenzwertüberschreitungen eine Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter (mindestens A1/braun) als Atemschutz Eine besondere Bedeutung bei der Schimmelpilzsanierung besitzt der Atemschutz bzw. das Tragen spezieller Atemschutzmasken, um die Aufnahme von mikrobiell belasteten ,
  • Isopropanol ist eine antistatische Schutzkleidung sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Nitril oder Butylkautschuk) als Handschutz und bei Grenzwertüberschreitungen eine Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter (mindestens A1/braun) als Atemschutz
  • quartären Ammoniumverbindungen ist je nach Anwendung ggf. ein Chemikalienschutzanzug sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Nitril, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk) als Handschutz und z. B. beim Versprühen eine Halbmaske oder Vollmaske mit Partikelfilter (mindestens P2/weiß) als Atemschutz
  • Natriumhypochlorit ist beim Versprühen ein Chemikalienschutzanzug sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk) als Handschutz und bei Grenzwertüberschreitung z. B. eine Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter (mindestens B-P2/grau/weiß) als Atemschutz
  • Wasserstoffperoxid Starkes, im flüssigen Aggregatzustand befindliches Oxidationsmittel auf der Basis von Wasserstoff und Sauerstoff (H2O2). Wird als Desinfektionsmittel nur in stark ist beim Versprühen ein Chemikalienschutzanzug sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Nitril oder Butylkautschuk) als Handschutz und bei Grenzwertüberschreitung z. B. eine Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter (mindestens CO-P3/schwarz/weiß oder Kombinationsfilter NO-P3/blau/weiß) als Atemschutz
  • Peressigsäure Chemisch auf der Essigsäure basierendes, stechend riechendes Peroxid. Sie wird u. a. als Desinfektionsmittel eingesetzt. ist je nach Anwendung ggf. ein Chemikalienschutzanzug sowie eine Korbbrille als Augenschutz, Chemikalien-Schutzhandschuhe (z. B. aus Polychloropren, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk) als Handschutz und bei Grenzwertüberschreitung z. B. eine Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter (mindestens B-P2/grau/weiß) als Atemschutz

zu tragen. Bei den aufgeführten Wirkstoffen handelt es sich um Gefahrstoffe. Für Tätigkeiten mit diesen Stoffen gilt die Gefahrstoffverordnung.

Biozide Anwendungen können allerdings bei der Sanierung von Fäkalschäden als Schutz- und Hygienemaßnahme sinnvoll sein, um die Beschäftigten der Trocknungs- oder Sanierungsfirma vor Infektionen durch Fäkalkeime zu schützen. Kommen Schmutz Als Schmutz (oder Verschmutzung) werden sämtliche unerwünschte Stoffe (oder Substanzen) einschließlich Produktrückstände mit und ohne Mikroorganismen, Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückständen bezeichnet. - oder Abwasser im Rahmen von sporadischen Wasserschäden, Havarieschäden oder Naturkatastrophen mit Fäkalien in Kontakt, muss immer mit Infektionserregern gerechnet werden. Allerdings ist der Einsatz von Bioziden vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen, um Infektionserreger abzutöten und eine Infektionsgefährdung zu vermeiden, nur bei glatten Oberflächen zielführend. Bei infektiösen Wirkungen steht die orale Aufnahme der Stoffe im Vordergrund, so dass Schutzmaßnahmen in erster Linie in persönlichen Hygienemaßnahmen zu sehen sind. Weiterhin sind schnittfeste Handschuhe zu verwenden, um neben einer Verletzungsgefahr durch scharfe, spitze Gegenstände eine dadurch verursachte Infektionsgefahr zu vermeiden.