Sanierung

Sanierung des Echten Hausschwamms und anderer Hausfäulen

Bei der Sanierung von Feuchte- und/oder Schimmelpilzschäden, vor allem in den Keller- und gelegentlich Dachgeschossen, trifft man nicht selten auf den Echten Hausschwamm und seine Artgenossen. Diese Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle werden auch als Hausfäulen oder Nassfäulen bezeichnet und gehören zu der Gruppe der Holzschädlinge Siehe Holzzerstörung. . Der Schaden, der durch den Echten Hausschwamm Als Hausschwamm wird allgemein der so genannte Serpula lacrymans bezeichnet, ein Basidiomycetes der Ordnung Poriales. Er ist ein weitverbreiteter und u. a. angerichtet werden kann, hat ein hohes Zerstörungspotenzial und findet oftmals im Verborgenen und somit lange Zeit unerkannt statt, d. h. bevor seine auffallenden Fruchtkörper Der Fruchtkörper stellt das Endprodukt eines Pilzgewächses dar. Das Aussehen der im Innenbereich festgestellten (Schimmel)Pilze kann sich wie folgt unterscheiden: in Erscheinung treten. Der Echte Hausschwamm greift das Holz an und entzieht ihm mit Hilfe ausgeschiedener Enzyme Enzyme sind spezialisierte organische Substanzen, meist Polymere aus Aminosäuren, die als Biokatalysatoren wirken und im Stoffwechsel der Lebewesen fast alle die faserige Zellulose, so dass das Lignin Lignin ist neben Cellulose und Hemicellulose einer der Hauptbestandteile der Zellwand höherer Pflanzen. Mengenmäßig handelt es sich bei diesem Polymer als bröckelige, oft würfelige, braune Substanz zurückbleibt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Belastbarkeit des Holzes oft schon stark eingeschränkt. Sobald die Fruchtkörper in Erscheinung treten und brauner Sporenstaub die Wände und Böden großflächig belegt, ist der Schaden meistens schon sehr weit vorangeschritten und die Baukonstruktion aus Holz stark gefährdet. Am Ende zerfällt das zersetzte Holz zu braunem Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen .

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie Der Begriff Mykologie leitet sich von dem griechischen Wort μύκης (mýkes) für Pilz ab und entstand im 18. Jahrhundert. Die hat im Jahr 2004 den Echten Hausschwamm zum „Pilz des Jahres“ gewählt, um auf seine oft unterschätzte Häufigkeit und wirtschaftliche Bedeutung hinzuweisen. Gerade in Altbauten gilt der Gebäudeschädling als gefährlicher und unberechenbarer sowie mit am schwierigsten zu bekämpfende holzzerstörende Pilz. Dies liegt daran, dass das Mikroskopisch In der Biologie bedeutet der Begriff mikroskopisch, dass ein Gegenstand z. B. ein Fruchtkörper nur mit einem technischen Hilfsgerät z. feine Pilzgeflecht in alle noch so kleinen Hohlräume eindringen und Material durchdringen kann und sich somit großflächig in der gesamten Baukonstruktion ausbreiten kann. Dies bedeutet, dass die Ausbreitung in der Regel größer ist, als dies mit bloßem Auge erkennbar ist bzw. sich über Fruchtkörper und/oder Myzelstränge nachweisen lässt. Aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen, zahlreichen Arten und Gattungen muss eine Untersuchung unbedingt durch Experten erfolgen.

Um sich der wirtschaftlichen Bedeutung des Echten Hausschwamms und seiner Artgenossen bewusst zu machen, hilft ein Blick in die Statistik: bei etwa 5 Millionen Gebäude in Deutschland handelt es sich um Altbauten mit einem Baujahr vor 1950, davon jeweils ca. die Hälfte mit einem Baujahr vor 1919 und zwischen 1919 und 1949. Dies entspricht etwa einem Viertel des gesamten Gebäudebestands in Deutschland. Diese Zahlen korrelieren mit dem Wohnungsbestand. Der Anteil in den östlichen Bundesländern ist etwa doppelt so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Die Sanierungsquote im Altbau liegt bei unter 35%, im Kellerbereich deutlich darunter. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Gebäude potenziell gefährdet sind. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass allein vom Echten Hausschwamm mindestens ein Drittel aller von holzzerstörenden Pilzen verursachten Schäden verursacht werden. Pro Jahr treten lt. Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in zwischen 5.000 und 10.000 Fälle auf. Besonders tückisch am Echten Hausschwamm ist, dass dieser selbst Jahr(zehnt)e später wieder (weiter)wachsen kann, wenn seine Bestandteile im Rahmen der Schwammsanierung nicht rigoros entfernt wurden und Feuchtigkeit zum Wachstum wieder zur Verfügung steht.

Die Bauordnungen einiger Bundesländer wie z. B. Sachsen und Thüringen schreiben beim Echten Hausschwamm (und anderer Hausfäulen) eine Meldepflicht vor sowie eine sofortige Bekämpfung bzw. Beseitigung. Nach evtl. notwendigen Sofortmaßnahmen Sofortmaßnahmen sind vor der eigentlichen Schimmelpilzsanierung notwendig, wenn „Gefahr in Verzug“ besteht und sofort gehandelt werden muss. Je nach Objektbedingungen, muss eine Untersuchung vor Ort und eine labortechnische Untersuchung und Analyse Unter Analyse werden allgemein Untersuchungen verstanden, die das Zusammenspiel und die Abhängigkeit (Ursache-Wirkung) zwischen der Art, dem Ort und dem (Bestimmung) durchgeführt werden. Diese müssen klären, ob es sich um den Echten Hausschwamm oder um eine der anderen Hausfäulen handelt. Anschließend wird das Sanierungsziel definiert und mit der fachgerechten Entfernung der Hausfäule Siehe Holzzerstörende Pilze sowie der Beseitigung der Ursachen begonnen. Die Bekämpfungsmaßnahmen des Echten Hausschwamms sind in der DIN 68800 „ Holzschutz Alle Maßnahmen zur Verlängerung der Haltbarkeit von Holzgegenständen und Holzbauteilen werden unter dem Begriff Holzschutz zusammengefasst, insbesondere Maßnahmen gegen eine “ Teil 4 sowie im WTA-Merkblatt 1-2-21/D: „Der Echte Hausschwamm“ ausführlich geregelt. Hierbei wird zwischen standardisierten und alternativen Sanierungsmethoden unterschieden.

Aufgrund der versteckten Lebensweise und der häufig schon sehr weit vorangeschrittenen Zerstörung macht der Echte Hausschwamm neben der ohnehin schon aufwändigen und somit teuren Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin oftmals eine Teilentkernung und in manchen Fällen eine Komplettentkernung des Gebäudes notwendig. Dies kann die Sanierungskosten in fünfstelliger Höhe schnell zu einem mittleren sechsstelligen Betrag und mehr anwachsen lassen. Daher kann es in einigen Fällen angezeigt sein, sich eine Zweit- oder auch Drittmeinung eines Experten einzuholen. Denn in der Praxis kann man oft beobachten, dass die Auslegungen der DIN 68800 „Holzschutz“ sehr unterschiedlich interpretiert werden. So sehen einige Sachverständige nur im kompletten Rückbau Entfernen von Bau- oder Einbauteilen. der befallenen Bauteile eine nachhaltige Sanierung. Neben hohen Sanierungskosten kommen dann oftmals noch Kosten für die Nicht-Bewohnbarkeit der Immobilie während der Sanierung hinzu, so dass sich die Kosten auf mehrere hunderttausend Euro belaufen können. Andere Sachverständige verfolgen den Ansatz, punktuell vorzugehen und nur gezielt betroffene Bauteile großzügig auszutauschen. Infolgedessen belaufen sich die Kosten dann oftmals „nur“ auf mehrere zigtausend Euro.

Angesichts der immensen Kosten, die eine Sanierung des Echten Hausschwamms verursachen und nach sich ziehen kann, liegt nahe, dass Eigentümer von betroffenen Immobilien versuchen, diese über ihre Gebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung deckt alle Schäden an einer Immobilie ab, die durch ein Feuer, austretendes Leitungswasser, Hagel oder Sturm entstehen. Sie zu regulieren. Allerdings übernimmt nicht jeder Tarif der Gebäudeversicherung die Kosten für die Sanierung – teilweise ist die Kostenübernahme für den Echten Hausschwamm explizit ausgeschlossen. Unterschiedliche Tarife mit Formulierungen, die Interpretationsspielraum zulassen und dies gepaart mit hohen Kosten sind immer ideale Voraussetzungen für Rechtsstreitigkeiten. Daher gab es in der Vergangenheit bereits einige Gerichtsverfahren zwischen Eigentümern von Immobilien und Versicherungen – und mit ihnen richtungsweisende Urteile. Da der Begriff „Schwamm“ oder „Hausschwamm“ oft synonym für den Echten Hausschwamm verwendet wird, müssen Versicherungsnehmer genau aufpassen, was vertraglich vereinbart und dem entsprechend durch die Versicherung an Leistung geschuldet ist. So kann das explizite Ein- oder Ausschließen des Versicherungsschutzes für den Echten Hausschwamm bedeuten, dass andere Hausfäulen wie z. B. der Braune Keller- oder Warzenschwamm, der Wilde oder Lila Hausschwamm oder der Weiße Porenschwamm eben auch versichert oder eben nicht versichert sind. Versicherungsnehmer sollten daher über einen Fachanwalt überprüfen lassen, ob die Gebäudeversicherung wirksam einen Versicherungsschutz für alle Arten von Hausfäulen oder holzzerstörenden Pilze ausgeschlossen hat oder explizit für den Echten Hausschwamm (vgl. LG Köln, Akz. 20 O 355/07). Hierzu hat sich auch der BGH positioniert: wenn eine Gebäudeversicherung die Kostenübernahme für die Beseitigung von „Schwamm“ ausschließt, gilt dies für alle Formen des Hausschwamms und nicht nur für den Echten Hausschwamm (vgl. BGH-Urteil vom 27.06.2012, Akz. IV ZR 212/10). Anderenfalls muss dieser explizit genannt werden.

Des Weiteren versuchen Versicherungen oftmals nur für den Schaden aufzukommen, der während der Vertragslaufzeit aufgetreten ist. Die Versicherungen müssen allerdings umfangreichen Versicherungsschutz gewährleisten und somit für den gesamten Schaden am versicherten Gebäude aufkommen und nicht nur für die Schäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesen werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.06.2015, Akz. 16 U 3/15). Damit berücksichtigt das OLG-Urteil den tückischen Verlauf, der beim Echten Hausschwamm und anderen Hausfäulen auftreten kann. Im Übrigen muss der Verkäufer einer Immobilie auch bei einer vollständigen und fachgerechten Beseitigung des Echten Hausschwamms oder anderer Hausfäulen dem Käufer und/oder neuen Eigentümer mitteilen, wenn eine Immobilie einen früheren Schwammbefall hatte (OLG Rostock, Akz.: 3 U 33/21).

Positive Nachricht für alle Eigentümer, deren Gebäudeversicherung die Sanierungskosten für den Echten Hausschwamm und alle anderen Hausfäulen nicht übernimmt oder wirksam ausgeschlossen haben: der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass finanzielle Aufwendungen für eine Sanierung des Echten Hausschwamms bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sind (Akz. VI R 70/10). Begründet wurde dies mit der konkreten Gesundheitsgefährdung, die von diesen holzzerstörenden Pilzen ausgeht. Was der Bundesfinanzhof damit konkret meinte, bleibt unklar, da eine Gesundheitsgefährdung vom Echten Hausschwamm und anderen Hausfäulen nicht ausgeht, wenn man von möglichen statischen Problemen einmal absieht. Denn der Echte Hausschwamm und seine Artgenossen schädigen in erster Linie Material, vorzugsweise Holz. In ganz seltenen Fällen gibt es Menschen, die auf die Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. der einzelnen Hausfäulen allergisch reagieren und über Kopfschmerzen und Übelkeit berichten. Des Weiteren ist bekannt, dass sich auf den Fruchtkörpern der holzzerstörenden Pilze u. U. Schimmelpilze ansiedeln können. Daher kann festgehalten werden, dass lt. Umweltbundesamt eine konkrete Gesundheitsgefahr durch Hausfäulen nicht besteht und lediglich ein allergisches Potential der Sporen auftreten kann. Infektionen oder toxische Wirkungen sind nicht bekannt. Auch das Auftreten von Mykotoxinen ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Eher müssen biozide Holzschutzmittel genannt werden, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgehen kann.