Die DIN 68800-4 „ Holzschutz Alle Maßnahmen zur Verlängerung der Haltbarkeit von Holzgegenständen und Holzbauteilen werden unter dem Begriff Holzschutz zusammengefasst, insbesondere Maßnahmen gegen eine – Teil 4: Bekämpfungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle und Insekten“ enthält Sanierungsempfehlungen zu bewährten Standardverfahren, die als Regelsanierung bezeichnet werden. Alternativ hierzu gibt es verschiedene Sonderverfahren, bei denen auf Holzschutzmittel Holzschutzmittel beinhalten Wirkstoffe, mit denen holzzerstörende oder holzentwertende/ holzverfärbende Organismen (Pilze, Insekten etc.) davon abgehalten werden sollen, Holz oder Holzwerkstoffe und andere chemische Maßnahmen verzichtet werden kann. Zu ihnen zählen thermische Verfahren wie z. B. das Heißluftverfahren, das mit der Überarbeitung der Norm (Ausgabe 2020) mit aufgenommen wurde, sowie das Mikrowellen-, Begasungs- und elektro-physikalische Verfahren.
Das Heißluftverfahren wird seit Jahrzehnten zur Bekämpfung von holzschädigenden Insekten (z. B. Hausbock) eingesetzt. Es handelt sich um ein geregeltes Verfahren nach DIN 68800 Teil 4 – allerdings bisher nur zur Insektenbekämpfung. Hierbei nutzt man die Tatsache, dass holzzerstörende Insekten Kaltblütler sind und einer höheren Temperatureinwirkung von außen kaum etwas entgegen zu setzen haben. Bei einer Erwärmung über 40 °C setzt bei tierischem Eiweiß die Gerinnung bzw. Denaturierung ein. Ab 50 °C werden die Zellen irreversibel geschädigt. Dies bedeutet, dass sich die Zellen bei sinkender Temperatur Die Temperatur (lat. temperare = ins richtige Mischungsverhältnis bringen) ist ein messbares Maß für den Wärmeinhalt eines Stoffes. Die Temperatur nicht mehr erholen. Das gleiche Prinzip nutzt man bei holzzerstörenden Pilzen wie dem Echten Hausschwamm Als Hausschwamm wird allgemein der so genannte Serpula lacrymans bezeichnet, ein Basidiomycetes der Ordnung Poriales. Er ist ein weitverbreiteter und . In der o. g. Norm ist festgelegt, dass eine Mindesttemperatur von 55 °C für die Dauer von mindestens 60 Minuten erreicht werden muss. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um die Raum- und/oder Oberflächentemperatur Entgegen der allgemeinen Auffassung beschreibt die Oberflächentemperatur nicht den Temperaturbereich auf einer Baustoff- oder Bauteiloberfläche. Vielmehr ist der Grenzbereich zwischen , sondern um die Kerntemperatur. Dies bedeutet, dass diese Temperatur im Querschnitt der Holzbauteile und somit auch an thermisch ungünstigen Stellen erreicht werden muss. Um dies sicherzustellen, empfiehlt die Norm im Anhang E folgende Temperatur-Zeit-Verhältnisse: 16 Stunden bei 50 °C, 8 Stunden bei 55 °C oder 2 Stunden bei 60 °C, wobei es sich hierbei um Mindestangaben handelt. Darüber hinaus wird die Behandlungsdauer durch die Größe des Balkenquerschnitts beeinflusst.
Vor Beginn der Heißluftbehandlung sind stark geschädigte Holzbauteile auszutauschen und alle verbleibenden Holzbauteile rundum freizulegen. Hitzeempfindliche oder gegen hohe Temperaturen empfindliche Materialien sollten ausgebaut werden wie z. B. Kunststofffenster. Andere Einbauteile aus Kunststoff wie z. B. Lichtschalter oder Steckdosen sowie Installationen wie z. B. Elektrokabel und -verteilungen, Bodenbeläge und dgl. sollten entfernt oder gegen Erwärmung geschützt werden. Bei neu eingebrachten Baustoffen wie z. B. Putze oder Estriche muss die physikalische Trocknung und/oder chemische Härtung abgeschlossen sein, damit die Trocknung und/oder Härtung durch die Heißluftbehandlung nicht negativ beeinflusst wird. In der Regel findet die Heißluftbehandlung allerdings vor allen anderen Sanierungsmaßnahmen statt, so dass dieses Problem nicht auftreten sollte. Bei einigen Baustoffen und Materialien können Unverträglichkeiten bei hohen Temperaturen nicht ausgeschlossen werden.
Nach der weitgehend luftdichten Einhüllung des Gebäudes (oder eines Teilbereiches) wird Heißluft von 90 bis 120 °C in einer bestimmten Mindestmenge und Mindestdruck über Heizaggregate in das Gebäude geblasen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich die heiße Luft im gesamten Gebäude (oder dem vorgesehenen Teilbereich) gleichmäßig verteilt und auch geometrisch ungünstige Bauteilbereiche erfasst werden. Hierfür ist es notwendig, dass die Heißluftrohre weit verzweigt werden und die Heißluft über mehrere Ausblasöffnungen in das Innere des Gebäudes verteilt wird. Über Thermometer in Bohrlöchern an verschiedenen Standorten (z. B. Mittelpunkt der größten Balkenquerschnitte) wird das Erreichen der Mindesttemperatur von 55 °C über einen Mindestzeitraum von 60 Minuten kontrolliert.
Probleme bei der Heißluftbehandlung können im Zusammenhang mit den Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. auftreten. Während das Myzel Das Myzel (auch Myzelium oder im Plural Myzelien genannt) ist ein Pilzgeflecht und wird durch die Gesamtheit eines aus verzweigten über die o. g. Vorgehensweise abgetötet werden kann, stellt sich dies bei den Sporen häufig schwieriger dar. Denn für deren Abtötung wird ein längerer Zeitraum von 24 bis 36 Stunden bei Temperaturen von über 60 °C benötigt. Des Weiteren besteht die Gefahr Die Beurteilung möglicher Gefahren beantwortet die Frage, ob ein Stoff für Mensch oder Umwelt gefährliche Eigenschaften aufweist. Die Klassifizierung gefährlicher , dass infolge der Heißluftbehandlung an thermisch ungünstigen Bauteilen ( Wärmebrücken Wärmebrücken (auch als Kältebrücken bezeichnet) sind Stellen in der Gebäudehülle, in denen örtlich begrenzt ein größerer Wärmefluss als im Übrigen ) taupunktbedingtes Kondenswasser auftreten kann, was ein erneutes Wachstum des Echten Hausschwamms verursachen kann.
Zum Abschluss ist eine Erfolgskontrolle Überprüfung, ob das vereinbarte Sanierungsziel erreicht oder die erforderlichen Vorgaben umgesetzt wurden. ( Freimessung Das Ziel einer Freimessung ist eindeutig sicherzustellen, dass alle gesundheitsgefährdenden Stoffe (wie z. B. Schimmelpilzsporen nach einem Wasserschaden) im Rahmen ) durchzuführen und der Nachweis einer erfolgreichen Behandlung zu erbringen. Diese bezieht sich nicht nur auf biologische Untersuchungen, sondern auch auf die Überprüfung der Holzfeuchte, die 20% nicht überschreiten sollte. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.
Während der Heißluftbehandlung darf das Gebäude nur kurzzeitig durch autorisiertes Personal mit entsprechender Schutzbekleidung betreten werden. Die Ausführung von anderen Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich ist während der Behandlung nicht möglich. Dies gilt auch für kurze Zeit nach der Behandlung, da sich das aufgeheizte Gebäude nur langsam wieder abkühlt. In der Regel werden nach ein bis zwei Tagen die normalen Raumtemperaturen wieder erreicht. Bei ungünstigen klimatischen Bedingungen z. B. im Sommer kann der Abkühlprozess auch bis zu einer Woche dauern.
Aus Brandschutzgründen ist darauf zu achten, dass die Oberflächentemperatur in Gebäuden nicht über 120 °C steigt. Besonders bei der Behandlung von Dachstühlen in alte Gebäuden ist der Schutz von Eulen und Fledermäusen sicher zu stellen.
Das Heißluftverfahren wird immer öfter auch zur Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin eines befallenen Mauerwerks eingesetzt. Allerdings stößt dies bei Mauerwerken mit einem hohen Wandquerschnitt und/oder bei hohlräumigen Mauerwerken und/oder bei kapillar aufsteigender Feuchtigkeit an seine Grenzen, da die notwendige Kerntemperatur nicht erreicht werden kann. Hinzu kommt, dass mineralische Baustoffe empfindlicher sind gegen hohe Temperaturen, so dass es zu Spannungsrissen kommen kann.
Vor der Ausführung des Heißluftverfahrens zur Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen muss der Auftraggeber durch die ausführende Fachfirma über die Besonderheiten dieses Verfahrens und über Kosten, Risiken und Anwendungsgrenzen umfassend informiert werden. Des Weiteren muss der Auftraggeber darüber aufgeklärt werden, dass dieses Sonderverfahren nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, so dass die Auftragsvergabe explizit vereinbart werden muss.
Zu den thermischen Verfahren gehören auch das Infrarot- und Mikrowellenverfahren sowie die Hochfrequenztechnik. Bisher liegen zu wenig Informationen vor, so dass diese Verfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms und anderer Hausfäulen (noch) nicht empfohlen werden können. In der Theorie geht es bei diesen Verfahren darum, dass durch hochfrequente elektrische Strahlung deutlich höhere Temperaturen gezielt eingesetzt werden, um die Zellen der Pilze abzutöten.
Die Aufzählung alternativer Bekämpfungsmaßnahmen wird durch das Begasungsverfahren komplettiert. Dieses Verfahren wurde früher mit Methylbromid Methylbromid (Brommethan) ist ein Stoff, der sowohl zur Abwehr von Pflanzen als auch von Insekten verwendet wird und für den angewendet und konnte eine hohe Wirksamkeit nachweisen. Allerdings wurde Methylbromid Anfang der 2000-er Jahre aufgrund seiner Ozon Sauerstoffmolekül aus drei Sauerstoffatomen (O3), das unter Bildung von biatomarem Sauerstoff (O2) zerfällt. Ozon wird unter anderem zum oxidativen Abbau bildenden Nebenwirkungen verboten. Alternativ wurde das Verfahren mit Sulfurylfluorid angewendet, das als Insektizid eine Wirkung gegen holzschädigende Insekten aufweist, allerdings gegen Holzzerstörende Pilze Fast alle holzzerstörenden Pilze gehören zur Gruppe der Basidiomyceten. Sie besitzen ein vielfach verzweigtes System von Zellfäden (Hyphen), die in wirkungslos ist.