Die Bekämpfung des Echten Hausschwamms ist in der DIN 68800-4 „ Holzschutz Alle Maßnahmen zur Verlängerung der Haltbarkeit von Holzgegenständen und Holzbauteilen werden unter dem Begriff Holzschutz zusammengefasst, insbesondere Maßnahmen gegen eine – Teil 4: Bekämpfungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle und Insekten und Sanierungsmaßnahmen“ (Ausgabe 2020) sowie im WTA-Merkblatt 1-2-21/D „Der Echte Hausschwamm Als Hausschwamm wird allgemein der so genannte Serpula lacrymans bezeichnet, ein Basidiomycetes der Ordnung Poriales. Er ist ein weitverbreiteter und – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis“ (Ausgabe 2021) ausführlich beschrieben.
Die DIN 68800 Teil 4 enthält Sanierungsempfehlungen zu bewährten Standardverfahren, die als Regelsanierung bezeichnet werden.
Unterschieden wird die Bekämpfung des Echten Hausschwamms an Holzbauteilen sowie im Mauerwerk.
Darüber hinaus gibt es alternative Verfahren, die nicht als Regelsanierung gelten und somit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Sämtliche Sanierungsarbeiten zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms sind von einem ausreichend qualifizierten Holzschutz-Fachbetrieb mit Sachkundenachweis auszuführen.
Der konstruktive Eingriff in statisch relevante Bauteile erfordert einen statischen Nachweis. Daher ist ein Tragwerksingenieur (Statiker) hinzu zu ziehen.