Sanierung

Mauerwerk (Regelsanierung)

Die DIN 68800-4 „ Holzschutz Alle Maßnahmen zur Verlängerung der Haltbarkeit von Holzgegenständen und Holzbauteilen werden unter dem Begriff Holzschutz zusammengefasst, insbesondere Maßnahmen gegen eine – Teil 4: Bekämpfungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle und Insekten und Sanierungsmaßnahmen“ (2020) enthält Sanierungsempfehlungen zu bewährten Standardverfahren, die als Regelsanierung bezeichnet werden. Unterschieden wird die Bekämpfung des Echten Hausschwamms an Holzbauteilen sowie im Mauerwerk. Darüber hinaus gibt es alternative Verfahren, die nicht als Regelsanierung gelten und somit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Wurde der Echte Hausschwamm in der Mauerwerkskonstruktion nachgewiesen, muss das Mauerwerk ebenfalls saniert werden. Im Gegensatz zu den Holzbauteilen erfolgt dies allerdings nicht durch einen Rückbau Entfernen von Bau- oder Einbauteilen. , sondern durch chemische Maßnahmen. Hierfür werden zugelassene Schwammsperrmittel eingesetzt. Die vorbeugende und/oder bekämpfende Wirksamkeit der Produkte muss nachgewiesen sein. Diese werden entweder durch streichen, fluten oder schäumen aufgebracht oder durch eine Bohrlochtränkung oder -injektion in den Querschnitt eingebracht.

Zunächst wird der sichtbare Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, ( Myzel Das Myzel (auch Myzelium oder im Plural Myzelien genannt) ist ein Pilzgeflecht und wird durch die Gesamtheit eines aus verzweigten und Fruchtkörper Der Fruchtkörper stellt das Endprodukt eines Pilzgewächses dar. Das Aussehen der im Innenbereich festgestellten (Schimmel)Pilze kann sich wie folgt unterscheiden: ) vorsichtig und vollständig entfernt, nachdem im Mauerwerksbereich (z. B. in den Fugenvertiefungen) vorhandene Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. (rostbrauner Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen ) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung mit einem Industriestaubsauger mit HEPA-Filter In den letzten Jahren wird zunehmend der Begriff HEPA-Filter verwendet, ohne dass allgemein die Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Filtersystemen vorsichtig abgesaugt wurden. Evtl. vorhandene Myzelreste oder andere Bestandteile des Echten Hausschwamms können unter Einhaltung des Brandschutzes und entsprechender Untergrundverträglichkeit anschließend abgeflammt werden. Bei der Freilegung des Mauerwerkes (entfernen des Putzes und/oder auskratzen der Fugen) muss sorgfältig darauf geachtet werden, ob sich ggf. Bestandteile des Echten Hausschwamms im Mauerwerksquerschnitt wie z. B. in Hohlräumen befinden. Besonders bei einem Ziegelmauerwerk mit Hohlräumen wie z. B. einem mehrschaligen Mauerwerk oder bei Kammersteinen oder Hochlochziegel empfiehlt sich, mindestens einen Stein pro m² zu entfernen und das dahinter liegende Mauerwerk zu prüfen. Bei nichtragenden Wänden ist zu prüfen, ob ein Rückbau und Neuaufbau kostengünstiger ist als eine aufwändige Behandlung mit chemischen Mitteln.

Das Mauerwerk ist im Umkreis von 1,5 Meter um den sichtbaren Befall freizulegen. Liegt nur ein oberflächiger Befall vor und kann durch holzschutztechnische und/oder labortechnische Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein Myzel oder andere Bestandteile des Echten Hausschwamms den Mauerwerksquerschnitt durchwachsen haben, kann die Mauerwerksoberfläche je nach Herstellervorschrift im Flut- oder Schaumverfahren mit einem Schwammsperrmittel behandelt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Aerosolbildung entsteht, die den Mitarbeiter der Sanierungsfirma unnötig gesundheitlich belastet. Auf ein Sprühen z. B. mit einem Airlessgerät oder dgl. ist zu verzichten. Bei einem hohlräumigen, mehrschaligen oder klüftigen Mauerwerk kann das Schwammsperrmittel alternativ mit dem Schaumverfahren eingebracht werden. Die eingesetzten Produkte müssen allerdings den Nachweis für dieses Verfahren vorweisen. Zu beachten sind entsprechende Auflagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, da Schwammsperrmittel zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms nur für Mauerwerke zugelassen sind, die nachweislich keinen direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln haben. Des Weiteren muss behandeltes Mauerwerk anschließend beschichtet (z. B. verputzt) oder mit Wandbelägen (z. B. Fliesen) abgedeckt werden.

Wenn dagegen der Echte Hausschwamm Als Hausschwamm wird allgemein der so genannte Serpula lacrymans bezeichnet, ein Basidiomycetes der Ordnung Poriales. Er ist ein weitverbreiteter und in das Mauerwerk eingedrungen ist und das Myzel den Mauerwerksquerschnitt durchdrungen hat, muss eine Bohrlochinjektion durchgeführt werden. Diese kann drucklos oder mit Druck (mit Injektionspacker) erfolgen. Hierbei wird ein Schwammsperrmittel über eingebrachte Bohrlöcher in das Mauerwerk bis zur Sättigung injiziert. Bei der drucklosen Variante sind hierfür in der Regel mehrere Vorgänge zum Befüllen notwendig, abhängig von der Hohlräumigkeit bzw. Klüftigung des Mauerwerks, dem Durchfeuchtungsgrad sowie dem Injektionsverfahren.

Bei der drucklosen Variante werden die Bohrlöcher schräg nach unten im Winkel von 30 bis 45° in zueinander versetzten Bohrlochreihen gebohrt. Der Abstand liegt in der Regel zwischen 15 bis 20 cm (horizontal) und 20 bis 25 cm (vertikal). Der Durchmesser der Bohrlöcher liegt bei 20 bis 30 mm und die Bohrlochtiefe sollte ca. zwei Drittel der Wanddicke erfassen. Bei der Druckinjektion werden die Bohrlöcher horizontal oder mit einem leichten Neigungswinkel eingebracht. Als Faustregel hat sich bewährt: Wanddicke minus 15 cm = Bohrlochlänge. Der rasterförmige Bohrlochabstand beträgt ca. 25 cm (horizontal) und 20 bis 30 cm (vertikal). Danach werden die Injektionspacker befestigt und das Schwammsperrmittel mit Druck in das Mauerwerk injiziert. Die genaue Festlegung des Bohrlochrasters richtet sich nach der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität durch den Befall sowie der Beschaffenheit des Mauerwerks (Aufbau und Saugfähigkeit). In Abhängigkeit davon erfolgt die Befüllung der Bohrlöcher zwei- bis dreimal mit dem Schwammsperrmittel. Bei mehrschaligen Mauerwerken werden spezielle Injektionslanzen eingesetzt. Bei größeren Wanddicken empfiehlt sich die Behandlung von beiden Mauerwerksseiten, wobei die Bohrlochlänge bis auf die halbe Wanddicke reduziert werden kann. Im Bereich der Balkenauflager empfiehlt sich eine Reduzierung der Bohrlochabstände auf 10 cm, sowohl horizontal als auch vertikal. Bzgl. der einzubringenden Menge an Schwammsperrmittel gelten die Herstellerangaben.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Injektionstechniken in Abhängigkeit vom Mauerwerksaufbau.


Quelle: WTA-Merkblatt 1-2-21/D „Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis“

Nach Beendigung der Hausschwammbekämpfung – dies gilt sowohl für die Anwendung von Holzschutzmittel Holzschutzmittel beinhalten Wirkstoffe, mit denen holzzerstörende oder holzentwertende/ holzverfärbende Organismen (Pilze, Insekten etc.) davon abgehalten werden sollen, Holz oder Holzwerkstoffe wie auch Schwammsperrmittel – muss diese gemäß DIN 68800 Teil 4 an mindestens einer Stelle im Gebäude dauerhaft gekennzeichnet werden. Ist diese nicht unmittelbar im behandelten Bereich möglich, muss an anderer sichtbarer Stelle angegeben werden, welche Bereiche im Gebäude behandelt worden sind.

Auf die Anwendung chemischer Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn sämtliche Holzbauteile und andere Materialien, die durch den Echten Hausschwamm befallen werden können, durch andere Werkstoffe (z. B. Beton, Stahlbeton, Stahl etc.) ersetzt werden. Dies gilt auch, wenn ein evtl. Übergreifen auf angrenzende Gebäudeteile auszuschließen ist und eine ausreichende Austrocknung der sanierten Holzbauteile nachhaltig sichergestellt werden kann. In Abhängigkeit vom Umfang des Befalls ist auch zu prüfen, inwieweit bei befallenem Mauerwerk auf chemische Maßnahmen verzichtet werden kann, in dem diese teilerneuert oder alternative Verfahren angewendet werden können.