Labortechnische Untersuchungen dienen vor allem der Bestimmung der Pilzart. Ziel dieser Untersuchungen sind der Nachweis der individuellen Hausfäule Siehe Holzzerstörende Pilze , die Bestimmung der spezifischen Art sowie deren Alter bzw. Entwicklungsstadium. Hierbei dürfen sich die Untersuchungen nicht nur auf den sichtbaren Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, ( Fruchtkörper Der Fruchtkörper stellt das Endprodukt eines Pilzgewächses dar. Das Aussehen der im Innenbereich festgestellten (Schimmel)Pilze kann sich wie folgt unterscheiden: ) konzentrieren oder darauf reduziert werden, da das Mikroskopisch In der Biologie bedeutet der Begriff mikroskopisch, dass ein Gegenstand z. B. ein Fruchtkörper nur mit einem technischen Hilfsgerät z. feine Pilzgeflecht in alle noch so kleinen Hohlräume eindringen und auch anorganisches Material durchdringen und sich somit großflächig in der gesamten Baukonstruktion ausbreiten kann. Da aber gerade das Wachstum zu einem späteren Zeitpunkt z. B. durch ein nicht entdecktes Myzel Das Myzel (auch Myzelium oder im Plural Myzelien genannt) ist ein Pilzgeflecht und wird durch die Gesamtheit eines aus verzweigten unbedingt vermieden werden muss, sollten Untersuchungen eher großzügig erfolgen und nicht zu knapp bemessen sein. Einsparungen an der Diagnostik, um z. B. Zeit und/oder Kosten zu sparen, sind häufig die Ursache für vielfach höhere Sanierungskosten. Hinzu kommt, dass nicht immer der Echte Hausschwamm Als Hausschwamm wird allgemein der so genannte Serpula lacrymans bezeichnet, ein Basidiomycetes der Ordnung Poriales. Er ist ein weitverbreiteter und vorliegt; in vielen Fällen werden andere holzzerstörende Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle mit dieser Hausfäule verwechselt. Die genaue Bestimmung der Holzart ist aber für deren Bekämpfung unerlässlich und essenziell.
Holzschutztechnische Untersuchungen werden in makroskopische und labortechnische Untersuchungen unterschieden. Bei labortechnischen Untersuchungen kommen in der Regel mikroskopische sowie in Ausnahmen molekularbiologische Methoden zum Einsatz. Vorsicht: einige Labore bieten nur den Nachweis des so genannten Abbautyps an – also der Einschätzung, ob eine Braunfäule, Weißfäule oder Moderfäule Die Moderfäule beschreibt eine durch Schlauchpilze (Ascomyceten, Fungi imperfecti) verursachte, der Braunfäule gleichende, langsame Zerstörung bzw. einen Abbau von feuchtem vorliegt, ohne eine genaue Identifizierung vor zu nehmen.
Wie bei jeder Laboruntersuchung steht und fällt die Aussagekraft der Ergebnisse mit der Qualität der Probe. Bei der Probeentnahme ist darauf zu achten, dass die Proben möglichst viele Merkmale aufweisen und repräsentativ für den vorgefundenen Befall sind. Dabei sollten die Proben umso umfangreicher sein, je weniger stark der Pilzbewuchs ist. Proben der Pilzstrukturen (Fruchtkörper, Myzel bzw. Myzelstränge) sollten möglichst auch Proben von dem bewachsenen bzw. befallenen Untergrund ( Substrat Für das Wachstum von Mikroorganismen geeigneter Nährboden oder ggf. auch Oberflächen bzw. Untergründe. ) bzw. abgebauten Holz enthalten. Holzteile ohne Bewuchs Unter Bewuchs wird allgemein der strukturierte bzw. stoffwechselaktive Befall durch Mikroorganismen wie z. B. Bakterien oder Schimmelpilze auf oder unter auf der Oberfläche oder im Material sind für die Bestimmung wiederum nicht ausreichend, da an diesen Proben lediglich der Hausfäule-Typ bestimmt werden kann, nicht aber die Art. Die Proben werden pro Entnahmestelle einzeln verpackt, anschließend beschriftet und in der Schadenskartierung vermerkt.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass dem Labor möglichst lufttrockene Materialproben zur Verfügung gestellt werden. Sind die frischen Fruchtkörper und/oder das Myzel bei der Entnahme feucht, sollten sie vor dem Versand getrocknet werden. Alternativ müssen die frischen Proben in feuchtedurchlässiger Verpackung verschickt werden. Geeignet sind Kartons, die mit Zeitungs- oder Packpapier ausgefüllt werden. Völlig ungeeignet sind luftdichte Verpackungen wie Gläser, Plastikbeutel und Folien, da frische Proben bei Luftabschluss sehr schnell in Fäulnis Im Gegensatz zur Fäule wird unter Fäulnis die Zersetzung organischer Substanzen durch Mikroorganismen (einschließlich der Pilze) verstanden. Allgemein und umgangssprachlich übergehen. Außerdem muss beim Versand auf kurze Transportwege geachtet werden, da z. B. frische Fruchtkörper schnell von Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle zersetzt werden. Insbesondere bei feuchten Proben sollte sichergestellt werden, dass die Proben innerhalb von 24 Stunden (spätestens 48 Stunden) im Labor eintreffen. Proben sollten zudem so verpackt werden, dass sie nicht gequetscht werden. Im Labor werden die Proben nach Augenschein beurteilt und anschließend mikroskopisch untersucht. In Einzelfällen kann die Untersuchung eine Größenmessung von Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. , Hyphen (aus dem griech. = das Gewebte) meistens verwendet für fadenförmige, evtl. verzweigte, Schimmelpilzzelle. Die Hyphen dienen der Ernährung oder der und Myzelstränge beinhalten. Dies erfolgt mit einem kalibrierten Okularmikrometer.
Sollten nach der Mikroskopie Mit Hilfe der Mikroskopie können Luftproben als Abstrich auf einem Klebefilm, Oberflächenkontaktproben, Materialproben sowie Fruchtkörper (Myzel) untersucht werden. Die Untersuchung noch Restzweifel bestehen, was sehr selten vorkommt, können so genannte molekularbiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Diese Methode kommt zur Anwendung, wenn die Probe nur aus abgebautem Holz besteht und kein Pilzmyzel vorhanden ist oder der Zustand des Probenmaterials eine mikroskopische Bestimmung nicht zulässt oder unzuverlässig wäre. Molekularbiologische Untersuchungen gehören zur DNA-basierten Hausschwamm-Diagnostik. DNA (Desoxyribonukleinsäure) kommt bekanntlich in allen tierischen und pflanzlichen Zellen vor. Ein bestimmter Teil der DNA wird durch so genannte Polymerasekettenreaktion ( PCR Abkürzung für Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction). ) reproduziert. Dies wird bei der Keimzahlbestimmung Die Keimzahlbestimmung ist eine mikrobiologische Methode, bei der in Proben von Wasser, Luft, Boden usw. die Anzahl der vorhandenen Mikrobenkeime und -identifizierung genutzt. Hierfür steht der konventionelle PCR-Test zur DNA-Extraktion ausgewählter Pilzarten zur Verfügung, spezifische PCR-Tests auf eine bestimmte Pilzart wie z. B. dem Echten Hausschwamm (PCR-SP) oder auf mehrere Pilzarten (PCR-SPP). Grundsätzlich sollte einer molekularbiologischen Untersuchung immer eine mikroskopische Untersuchung vorausgehen – schon allein, um eine selektive Auswahl des Probenmaterials für die gezielte DNA-Extraktion treffen zu können.
Molekularbiologische Untersuchungen zum Nachweis des Echten Hausschwamms oder anderer Hausfäulen sind in der Praxis nicht ausreichend validiert und nicht standardisiert. Grundsätzlich müssen die Ergebnisse molekularbiologischer Untersuchungen einer Plausibilitätsprüfung anhand der Beschaffenheit der Probe und/oder der festgestellten morphologischen Merkmale der Pilzstrukturen unterzogen werden. Hinzu kommt, dass nicht jeder holzzerstörende Pilz durch einen PCR-Test und einer Sequenzierung identifiziert werden kann. Ursächlich hierfür sind z. B. konkurrierende Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse , die den Pilz abbauen, eine Mischexposition von verschiedenen holzzerstörenden Pilzen oder Hemmstoffe in den Holzproben. Daher stellen diese Untersuchungsmethoden keine Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und auch nicht nach dem Stand der Technik. Demnach können Ergebnisse z. B. im Rahmen eines Rechtsstreits nicht als Beweis erhoben werden.