Sanierung

Wärmedämmung der obersten Geschossdecke

Der Wärmeverlust über ungedämmte Dachflächen beträgt je nach Alter, Zustand und Geometrie eines Gebäudes zwischen 15 und 30%. Mit einer Dachdämmung können hohe Wärmeverluste reduziert bzw. Energie eingespart werden. Allerdings kann die Wärmedämmung der Dachkonstruktion, je nachdem ob eine Untersparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Aufsparrendämmung durchgeführt wird, eine kostenintensive Maßnahme darstellen. Daher kann alternativ die Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie auch an der obersten Geschossdecke durchgeführt werden. Diese wird oft als Dachdämmung oder Dachbodendämmung bezeichnet, obwohl Dach oder Dachboden nicht wärmegedämmt werden, sondern die oberste Geschossdecke und somit der Fußboden im Dachgeschoss. Die Wärmedämmung grenzt das kalte Dachgeschoss von den darunter liegenden beheizten Innenräumen ab. Somit können immerhin 5 bis 10% der Wärmeverluste eines Gebäudes reduziert werden.

Bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecke gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Dies liegt zum einen daran, dass es unterschiedlich aufgebaute Geschossdecken gibt und zum anderen verschiedene Möglichkeiten, diese wärmezudämmen. Außerdem muss die Thermik innerhalb eines Gebäudes beachtet werden, um konvektive Feuchteschäden an Leckagen zu vermeiden. Deshalb kommt der Luftdichtheit Luftdichtheit ist eine Zustandsbeschreibung der Hüllkonstruktion eines Gebäudes im Hinblick auf ihre ungeplante Luftdurchlässigkeit. Sie ist ein Synonym für möglichst bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecke eine hohe Bedeutung zu. Dachbodenluken und -treppen stellen in der Regel eine Schwachstelle dar und müssen in das Wärmeschutzkonzept integriert werden.

Anders als z. B. bei der Kellerdeckendämmung gibt es bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecke eine gesetzliche Dämmpflicht, wenn das Dach selbst nicht gedämmt ist und die Geschossdecke den Mindestwärmeschutz Der Mindestwärmeschutz ist ein Begriff aus der Bauphysik und dient der Verhinderung von Kondensation (Tauwasser) auf Oberflächen. Infolgedessen soll ein nach DIN 4108-2 „ Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ nicht erfüllt. In diesem Fall fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W/(m² K) aufweisen muss. Werden Fördermittel zur energetischen Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin in Anspruch genommen, muss der U-Wert der obersten Geschossdecke mindestens 0,14 W/(m² K) betragen. Dies kann durch eine dickere Dämmschicht oder einen Dämmstoff mit einer niedrigeren Wärmeleitfähigkeit erreicht werden.

Für die nachträgliche Wärmedämmung der obersten Geschossdecke sind die Kenngrößen Wärmeleitfähigkeit (λ) und Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von Bedeutung. Die Wärmeleitfähigkeit ( Wärmeleitzahl Siehe Wärmeleitfähigkeit ) ist die Eigenschaft von Stoffen, mit der der Wärmestrom Siehe Wärmefluss [W]. durch ein Material aufgrund der Wärmeleitung Auf Molekül- und Teilchenbewegungen basierende Form des Wärmetransports in Festkörpern, ruhenden Flüssigkeiten und unbewegten Gasen in Folge eines Temperaturunterschieds, wobei bestimmt wird. Somit beschreibt diese Kenngröße, wie gut oder schlecht ein Material Wärme Wärme (Wärmemenge) ist eine physikalische Größe. In der Thermodynamik ist Wärme eine über Systemgrenzen hinweg transportierte thermische Energie. Wärme ist leitet und sich damit zur Wärmedämmung eignet. Je niedriger der λ-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Die Einheit ist Watt pro Meter und Kelvin bzw. W/(m K). Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ebenso relevant. Dieser ist variabel und wird in Abhängigkeit der Materialdicke berechnet. Der U-Wert (früher k-Wert Der k-Wert ist eine veraltete Bezeichnung für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Siehe U-Wert. ) beschreibt, wie viel Wärme (in Watt) pro Fläche (in Quadratmeter) durch ein Bauteil (z. B. Decke) bei einer bestimmten Temperaturdifferenz (in Kelvin) fließt. Die Einheit ist W/(m² K). Der U-Wert wird über die Dicke und Wärmeleitfähigkeit der Bauteilschichten sowie über den Wärmeübergang an den Oberflächen des Bauteils ermittelt. Je niedriger der Wärmedurchgangskoeffizient ist, desto besser ist die Wärmedämmung.

Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 sind allerdings nicht besonders ambitioniert. Viele bestehende Geschossdecken zum Dachboden erfüllen diese Anforderungen auch ohne eine zusätzliche Wärmedämmung. Dies gilt insbesondere für viele Holzbalkendecken, die bis in die 1960er Jahre den Standard im Wohnungsbau darstellten und deren Zwischenräume zwischen den Deckenbalken z. B. mit wärmedämmendem Strohlehm ausgefüllt wurden. Auch Betondecken ab Ende der 1960er Jahre erfüllen in den meisten Fällen den Mindestwärmeschutz nach Norm, wenn die Zwischenräume zwischen den Betonbalken mit Betonhohlblocksteinen ausgefüllt sind. Eine entsprechende Dämmpflicht ist daher für Eigentümer von Altbauten zumutbar und im § 47 „Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“ im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Demnach sind Eigentümer von Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate lang und auf Innentemperaturen von mindestens 19 °C beheizt werden, dazu verpflichtet, zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecke) wärmezudämmen. Als Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke wird wie bereits erwähnt ein U-Wert von 0,24 W/(m²·K) (bzw. 0,14 W/(m²·K) bei Inanspruchnahme einer Förderung) vorgegeben, der mit der Wärmedämmung erfüllt werden muss.



Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so dass Eigentümer nicht automatisch zu einer energetischen Sanierung der obersten Geschossdecke gezwungen werden, wenn die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden. Eine dieser Ausnahmen gilt z. B., wenn der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses darin selbst eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 bewohnt. Erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 besteht lt. § 47, Absatz 3 des GEG die Pflicht zur nachträglichen Wärmedämmung durch den neuen Eigentümer. Ab dem Zeitpunkt räumt der Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren ein. Selbst dann kann es Ausnahmen geben, wenn sich die Investition in die Wärmedämmung innerhalb einer angemessenen Zeit wirtschaftlich nicht amortisieren würde (§ 47, Absatz 4 des GEG). Welcher Zeitraum „angemessen“ erscheint, lässt das GEG offen. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen. So muss eine vorhandene oberste Geschossdecke, die bereits über eine Wärmedämmung zwischen den Deckenbalken verfügt, die allerdings noch nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, nicht bis zum geforderten U-Wert von 0,24 W/(m² K) nachgebessert werden, sofern technische bzw. konstruktive Gründe dagegen sprechen. Stattdessen fordert das Gebäudeenergiegesetz in diesen Fällen lediglich den Einbau einer höchstmöglichen Dämmschichtdicke der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m² K). Diese Aussage gilt für herkömmliche Wärmedämmstoffe Wärmedämmstoffe sind Baustoffe organischer oder anorganischer Provenienz, die zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste von Gebäuden an oder innerhalb von Bauteilen angeordnet . Bei der Verwendung von Wärmedämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen muss die Wärmeleitfähigkeit mindestens 0,045 W/(m² K) betragen.

Art und Ausführung der Wärmedämmung sowie der Dämmstoffdicke hängen im Wesentlichen davon ab, ob der Dachboden belastbar sein soll im Sinne von begehbar und als unbeheizte Lagerfläche nutzbar. Dem entsprechend wird zwischen begehbaren Decken, nicht begehbaren Decken und nicht begehbaren Decken mit begehbaren Laufwegen unterschieden. Bei der begehbaren Decke werden druckfeste Wärmedämmplatten z. B. aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS), Mineralfaserkaschierte OSB-Platten oder andere druckfeste Dämmstoffe verwendet. Diese bieten einen Untergrund für begehbare Bodenbeläge wie z. B. Gipsfaser- oder Holzweichfaserplatten. Eine zusätzliche Unterkonstruktion für diese begehbaren Bodenbeläge ist nicht erforderlich. Der geforderte Wärmeschutz kann in der Regel mit Wärmedämmplatten (WLG 035) mit einer Dicke von 14 cm erreicht werden. Die Alternative sind nicht begehbare Decken mit begehbaren Laufwegen. Hierzu erfolgt eine zusätzliche Unterkonstruktion, auf der die Laufwege montiert werden können. Als Wärmedämmplatten kommen expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS), Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle), Polyurethan-Hartschaum (PUR) oder Resol-Hartschaum (Phenolharz) zum Einsatz. Als Laufwege werden in der Regel Holzspanplatten montiert. Die einfachste Ausführung sind nicht begehbare Decken. Hierbei werden Deckenfilze bzw. Wärmedämmmatten z. B. aus Mineralwolle einfach auf der obersten Geschossdecke ausgerollt.

Eine Alternative z. B. bei einer Holzbalkendecke stellt die Einblasdämmung dar. Diese kann entweder in die Hohlräume zwischen den Deckenbalken eingefüllt oder auch flächig aufgetragen werden. Als natürliche Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können z. B. Zellulose, Holzwolle, Hanf, Stroh sowie Schafwolle eingesetzt werden.

Alle Wärmedämmstoffe haben Vor- und Nachteile und müssen ganzheitlich bewertet werden. Hierzu gehört neben den bauphysikalischen Werten (Wärmedämmung, Wasserdampfdiffusion Als Diffusion (lat. = ausbreiten) wird ein physikalischer Vorgang des Vermischens bzw. eine durch Konzentrationsunterschiede hervorgerufene, gegenseitige Durchdringung zweier oder , Brandschutz, Schallschutz) die Ökobilanz sowie die Resistenz (von lat. Resistere = sich widersetzen) Als Resistenz wird die Widerstandsfähigkeit des körpereigenen Immunsystems gegen bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger oder gegenüber Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse und der Gehalt an Schadstoffen und Emissionen sowie die Kosten.

In Abhängigkeit von Art und Ausführung der Wärmedämmung und/oder der Beschaffenheit der Geschossdecke hängt ab, ob eine Dampfbremse auszuführen ist. Bei einer Betondecke ist diese nicht erforderlich, bei einer Holzbalkendecke in der Regel zwingend. Diese muss auf der warmen Seite zunächst verlegt und luftdicht verklebt werden, bevor die Wärmedämmung verlegt wird. Außerdem muss die Thermik eines Gebäudes beachtet werden. Hiermit sind die Luftströmungen ( Konvektion Die Konvektion ist eine Form der Wärmeübertragung, bei der Wärmeenergie zwischen einem gasförmigen oder flüssigen Medium und einem festen Stoff ) innerhalb eines Gebäudes gemeint, die durch aufsteigende warme Luft, Temperaturunterschiede zwischen innen und außen und dem entsprechend durch Undichtigkeiten innerhalb der Gebäudehülle, aber auch innerhalb der Geschosse, entstehen können. Bei Undichtigkeiten handelt es sich nicht immer um ungewollte oder unentdeckte Leckagen. Auch einbindende Bauteile (z. B. Kamin, Leerrohre), Installationsleitungen, Rohr- oder Kabeldurchführungen stellen Undichtigkeiten in der obersten Geschossdecke dar und können Wärmebrücken sein und taupunktbedingtes Kondenswasser verursachen.

Ein immer wieder unterschätztes Bauteil – sowohl in Bezug auf konvektive Luftströmungen innerhalb eines Gebäudes, aber auch als Wärmebrücke – sind Bodenluken (Einschubtreppen) zum nicht gedämmten Dachboden. Daher muss die Dachbodentreppe bei der nachträglichen Wärmedämmung der obersten Geschossdecke unbedingt mit einbezogen werden. Übrigens nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in der bauphysikalischen Berechnung. Denn in den geforderten U-Wert der obersten Geschossdecke von 0,24 W/(m² K) fließt auch die Dachbodentreppe mit ein. Diese weist eine Fläche von ca. 1 m², eine umlaufende Öffnung von ca. 4 m, eine Breite der Öffnung von ca. 1 cm sowie im ungedämmten Zustand einen U-Wert von 3,50 bis 4,00 W/(m² K) auf. Wird diese nicht mitgedämmt, stellt die Dachbodentreppe eine gewichtige Wärmebrücke dar. Deshalb sollte die Treppe ausgebaut und die Leiterklappe von oben wärmegedämmt werden. Alternativ kann die Dachbodentreppe auch gegen eine neue ausgetauscht werden, da einige Hersteller bereits werkseitig wärmegedämmte Treppen anbieten. Dennoch bleibt oft der Fugenbereich das Problem. Hierbei müssen zwei Fugen unterschieden werden: die Fuge zwischen Futterkasten und Leiterklappe (Luke, Deckel) und die Einbaufuge zwischen Geschossdecke und Futterkasten. Der Futterkasten ist der umlaufende Laibungsrahmen, an dem die Leiterklappe der Dachbodentreppe mithilfe beweglicher Beschläge befestigt ist. Sind diese beiden Fugen nicht luftdicht ausgeführt, weist selbst eine wärmegedämmte Dachbodentreppe einen Wärmeverlust von ca. 70% auf. Das Hauptproblem der beiden Fugen ist der Anschlussbereich zwischen dem Futterkasten und der Geschossdecke, wenn die luftdichte Folie, die sich vollflächig unterhalb der Deckendämmung befindet, im Öffnungsbereich der Dachbodentreppe nicht fortgeführt wird. Denn auch die Fläche unterhalb des Futterkastens muss luftdicht ausgeführt werden, in dem die Folien über den Deckenquerschnitt hinweg mithilfe von Dichtbändern fest verklebt werden. Außerdem muss ein Dichtungsprofil eingesetzt werden, damit die geschlossene Leiterklappe fest an der Dichtung anliegt.

Die Kosten für die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke werden durch die Art der Ausführung und des Wärmedämmstoffes sowie der regional unterschiedlichen Preise für eine handwerkliche Ausführung beeinflusst. Bei einer begehbaren Decke liegen die Kosten bei 50 bis 60 EUR pro m², bei einer nicht begehbaren Decke bei 20 bis 30 EUR. Für eine nicht begehbare Decke mit begehbaren Laufwegen müssen 30 bis 40 EUR pro m² einkalkuliert werden. Diese Preise beziehen sich auf die Ausführung mit üblichen Wärmedämmstoffen. Die Kosten einer Einblasdämmung liegen bei 15 bis 30 EUR.