Sanierung

Dränung

Als Dränung (umgangssprachlich auch Drainage Eine Drainage dient dem Ableiten von Wasser, um eine Durchfeuchtung der Kellerwände zu verhindern. Sie kann als Graben um das ) wird die planmäßige Entwässerung des Erdreiches durch perforierte Systeme bezeichnet, in denen überschüssiges Wasser gesammelt und abgeleitet wird. Die Entwässerung soll das Entstehen von aufstauendem Wasser vor Abdichtungen im erdberührten Bereich verhindern. Bei Gebäuden empfiehlt sich eine Dränung als Ringdrainage.

In vielen Fällen wird eine Dränung falsch ausgeführt oder ist völlig überflüssig bzw. nutzlos; in anderen Fällen wird der Dränung eine Funktion zugeschrieben, die sie nicht erfüllen kann. Viele Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften gibt es auch deshalb, weil einer Dränung mehr Bedeutung eingeräumt wird, als diese in der Praxis gerecht wird. Daher stellt sich die wichtigste Frage am Anfang: ist eine Dränung überhaupt notwendig, sinnvoll oder ggf. überflüssig? Und wie muss eine Dränung geplant und ausgeführt werden, damit diese überhaupt funktionstüchtig ist? Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn die Funktion einer Dränung richtig verstanden wird und notwendige Kenntnisse über Niederschlagsmenge, wasserführende Schichten, Bemessungswasserstand, Geländeneigung und Höhe der Rückstauebene, Art und Durchlässigkeit der Böden sowie eine Versickerung auf dem Grundstück vorliegen.

Die Dränung führt aufstauendes Wasser im Erdreich ab, das sich z. B. als Sickerwasser aus Niederschlägen (Regen) im Boden ansammelt, damit sich kein hydrostatischer Wasserdruck vor der Abdichtung aufbauen kann. Dies bedeutet, dass zunächst die Wasserbeanspruchung im erdberührten Bereich bekannt sein muss, die über die Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ ermittelt werden. Die Wassereinwirkungsklasse ergibt sich aus der Wasserdurchlässigkeit (Permeabilität) der Böden, die über den Durchlässigkeitsbeiwert Der Durchlässigkeitsbeiwert, auch als kf-Wert bezeichnet, ist ein Maß, mit dem die Durchlässigkeit des Bodens in Bezug auf Wasser angegeben kf ausgedrückt wird sowie dem Bemessungswasserstand und dem höchsten Grundwasserstand. Dies bedeutet, dass eine Dränung bei Bodenfeuchtigkeit keinen Sinn ergibt, da das im Erdreich vorhandene, kapillar gebundene und sich durch Kapillarkräfte entgegen der Schwerkraft bewegende Wasser nicht durch eine Dränung abführen lässt. Gleiches gilt für drückendes Wasser oder Grundwasser – im umgekehrten Sinn. Bei beiden Wasserbeanspruchungen kann auch eine Dränung den hydrostatischen Wasserdruck nicht verhindern und die Bauwerksabdichtung muss ohnehin darauf abgestimmt sein.

Sollte das Wasser im Erdreich schnell versickern z. B. bei wasserdurchlässigen Böden, braucht es ebenfalls keine Dränung, da sich das Sickerwasser nicht aufstaut und dem entsprechend keinen hydrostatischen Wasserdruck aufbauen kann. Eine Dränung wird dagegen benötigt bei wenig wasserdurchlässigen Böden, also einem Boden mit einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf von ≤ 10-4 Meter pro Sekunde. Typische Böden dieser Art sind z. B. Böden mit einem hohen Anteil an Tonen und Schluffen. Allgemein gilt: je grobkörniger ein Boden ist, desto größer ist seine Wasserdurchlässigkeit.

Die Tabelle enthält Angaben zum kf-Wert, die in der DIN 18130 „Baugrund, Untersuchung von Bodenproben – Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts“ zur Klassifizierung von Böden bzgl. ihrer Durchlässigkeit hinterlegt sind.

Geregelt wird die Dränung auf, an und unter erdberührten Bauteilen in der DIN 4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – Planung, Bemessung und Ausführung“. Die Norm ist nicht unumstritten, da Voraussetzungen definiert werden, die in der Praxis in den meisten Fällen nicht erfüllt werden können. Schließlich ist untersagt, das Dränwasser in das öffentliche Kanal- bzw. Abwassersystem einzuleiten. Dies bedeutet, dass normkonforme Dränungen in der Praxis die absolute Ausnahme darstellen.

Eine Dränung besteht aus der vor der Bodenplatte oder Kellerwand verlegten flächigen Dränschicht sowie der dazugehörigen Dränleitung und den Kontrollschächten. Die Dränschicht und -leitung nimmt das Wasser auf und führt dies dem so genannten Vorfluter zu, mit dem das Wasser entweder durch ein natürliches Gefälle oder mithilfe einer Hebepumpe abfließen kann. Hierzu muss der Vorfluter rückstausicher gebaut sein z. B. mithilfe einer Rückstauklappe, damit sich das abzuleitende Wasser nicht bis zur Drainage staut. Um ein Ausschlämmen von feinen Bodenteilchen und somit ein Verstopfen der Dränung zu verhindern, muss die Dränschicht filterfest ausgeführt werden. Die Mindestdicke der mineralischen Ummantelung von Dränrohren am Fußpunkt der Dränschicht muss mindestens 30 cm betragen. Die Dränleitung muss ausreichend dimensioniert und formstabil sein. Die Dränleitung muss mindestens ein Gefälle von 0,5 % aufweisen. Der Durchmesser der Dränrohre beträgt in der Regel 10 cm. Für die Inspektion und Wartung bzw. Reinigung der Dränung müssen Kontroll- bzw. Spülvorrichtungen geplant und ausgeführt werden sowie bei Bedarf von oben zugänglich sein. Der Durchmesser der Kontrollrohre beträgt 10 cm und der Spülrohre 30 cm. Der Abstand sollte maximal 50 Meter betragen.

Die DIN 4095 geht in der Regel von einem Abfluss von 0,1 Liter pro Sekunde pro Meter aus. Um dies sicherzustellen, muss vor den erdberührten Bauteilen eine Schicht von 50 cm Kiessand 0/8 oder 0/32 mm, 20 cm Sickerschicht aus Kies 4/16 mm und erdseitig eine 10 cm Filterschicht aus Kiessand 0/4 mm ausgeführt werden. Für die eingesetzten Geo-Kunststoffe mit komprimierbarer Sickerschicht gilt ein Abfluss von 0,3 l/s/m.

Das unmittelbare Einleiten von Oberflächenwasser Oberflächenwasser ist das Gegenteil von Grundwasser. Es bezeichnet offenes und ungebundenes Wasser auf der Erdoberfläche. Dazu zählen oberirdische Flüsse, Seen z. B. aus der Dachentwässerung über Regenfallrohre in eine Dränung ist unzulässig.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass eine Dränung ein Wartungssystem ist und keine Bauwerksabdichtung ersetzen kann. Diese Aussage wird gelegentlich publiziert, vor allem aus Kreisen der Baudenkmalpflege, und ist falsch! Der Feuchteschutz wird ausschließlich durch eine Bauwerksabdichtung sichergestellt. Mit einer funktionierenden Dränung wird nur die Wasserbeanspruchung der Abdichtung bei nicht drückendem Wasser entlastet und die geplante Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ sichergestellt.