Sanierung

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung dienen dazu, eine Abdichtung vor äußeren Einflüssen und insbesondere gegen mechanische und physikalische Belastungen während oder nach der Verarbeitung zu schützen. Während bahnenförmige Abdichtungsstoffe sehr robust sind, müssen vor allem flüssig zu verarbeitende bzw. spachtelbare Abdichtungsstoffe wie z. B. Bitumen-Dickbeschichtungen vor mechanischen Beanspruchungen vor allem beim Anfüllen bzw. verfüllen der Baugrube geschützt werden. Aber auch der thermische Schutz vor UV-Strahlung bis zum Verfüllen gehört zu den Schutzmaßnahmen.

Die hierfür erforderlichen Schutzschichten werden umgangssprachlich auch als Anfüllschutz bezeichnet und dürfen nicht mit Nutzschichten wie z. B. Perimeterdämmung verwechselt werden. Diese übernehmen neben dem Schutz der Abdichtung weitere Funktionen wie die Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie erdberührter Bauteile. Schutzschichten stellen auch keine eigenständige Abdichtungsschicht dar. Festlegungen zu Anforderungen, Ausführungen und geeigneten Materialien für Schutzmaßnahmen enthält die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“. Hierzu gehören z. B. zweilagige Schutzsysteme wie z. B. eine Noppenbahn mit Gleit- und Lastverteilungsschicht. Einlagige Noppenbahnen, wie sie über viele Jahrzehnte üblich waren, sind für diesen Bereich nicht mehr zulässig. Vlieskaschierte Schutzmatten aus Kunststoff stellen neben der Schutzwirkung auch eine filterstabile Dränmatte nach DIN 4095 (Verlinkung in den Artikel) dar.

Schutzmaßnahmen der Abdichtungsschicht insbesondere von flüssig zu verarbeitenden bzw. spachtelbaren Abdichtungsstoffen wie z. B. Bitumen-Dickbeschichtungen können erst nach vollständiger Durchtrocknung der Abdichtungsschicht durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass einige Abdichtungsstoffe je nach Witterung bereits eine Hautbildung an der Oberfläche eine Durchtrocknung vortäuschen, obwohl das Material im Querschnitt noch nicht vollständig durchgetrocknet oder durchgehärtet ist.

Schutzschichten müssen zur Abdichtungsart und den Abdichtungsstoffen materialverträglich sein und dürfen Abdichtungen selbst nicht beschädigen z. B. durch Bewegungen oder Verformungen. Sie müssen formstabil, eng gestoßen und fest auf dem Fundament (vorstehende Bodenplatte) aufstehen. Im Gegensatz zu Schutzlagen können Schutzschichten auch lastverteilend wirken.

Das Verfüllen der Baugrube ist nach den einschlägigen Richtlinien vorzunehmen und darf nicht zur Beschädigung der Schutzschichten führen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Punktlasten auftreten und keine Bewegungen beim Verfüllen der Baugrube auf die Schutzschicht und/oder Abdichtung einwirken.