Sanierung

Alternative Abdichtungen

Die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile wie z. B. Keller wird in Deutschland seit 2017 über die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ geregelt. Die Norm gilt für die Abdichtung gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes Wasser, von außen drückendes Wasser, nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken sowie Spritzwasser am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter Wänden (Querschnittsabdichtung). Die Norm gilt nicht für die nachträgliche Horizontal- und/oder Vertikalabdichtung in der Bauwerksinstandsetzung (Altbausanierung). Hier kommen neben den bewährten Abdichtungsarten und Abdichtungsstoffen auch alternative Abdichtungen zum Einsatz, wenn die genormten Verfahren an ihre Grenzen stoßen oder für den Anwendungsfall ungeeignet sind.

Hierzu gehören in erster Linie die nachträgliche Horizontalabdichtung, abdichtende Injektionen sowie die wasserdichte Innenwanne. Alternative Abdichtungen entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen daher im Vorfeld mit dem Auftraggeber explizit vereinbart werden, nachdem eine umfangreiche Beratungs- und Hinweispflicht stattgefunden hat. Neben diesen alternativen Abdichtungsarten gehören auch nicht genormte Abdichtungsstoffe zu den alternativen Abdichtungen. Im Einzelfall können bauaufsichtlich zugelassene Prüfzeugnisse oder Zulassungen das Problem „heilen“, in anderen Fällen nicht. Dies kommt auf den Einzelfall an.