Die Fassade als wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle unterliegt einer vielfältigen Beanspruchung durch unterschiedliche Feuchtigkeitsarten. Gegen die natürlichen Ursachen wie z. B. Niederschläge (Regen, Nebel) sind Fassaden in der Regel ausreichend geschützt. Hinzu kommen allerdings konstruktive Mängel und Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften , durch die eine Fassade zusätzlich mit Feuchtigkeit belastet wird oder durch die Feuchtigkeit in die Baukonstruktion eindringen kann. Hierzu gehören z. B. eine mangelhaft ausgeführte oder falsch dimensionierte Dachentwässerung sowie defekte Dachrinnen und Regenfallrohre, mangelhaft ausgeführte Detailausbildungen wie z. B. Fensterbankanschlüsse, Fugen usw. oder eine unzureichende Gefälleausbildung, durch die Wasser nicht von der Baukonstruktion weg-, sondern zugeführt wird. Hinzu kommt taupunktbedingtes Kondenswasser innerhalb der Gebäudehülle bei einer falsch dimensionierten Wärmedämmung und/oder bei einer defekten Dampfsperre oder Dampfbremse. Außerdem muss unterlassene Bauwerksunterhaltung genannt werden wie z. B. eine verstopfte Regenentwässerung von Balkonen oder Dachterrassen sowie vorhandene Bauschäden (z. B. Risse), die nicht behoben werden. Feuchtigkeit innerhalb der Baukonstruktion wirkt dann wie ein Katalysator für weitere Bauschäden wie z. B. Kapillar aufsteigende Feuchtigkeit Siehe Kapillarität. und/oder Hygroskopische Feuchte Poröse Baustoffe sind in der Lage, in Abhängigkeit von der relativen Feuchte und der Temperatur der Umgebungsluft Wasserdampf aufzunehmen und , die wiederum zur Auskristallisation bauschädigender Salze führen kann und/oder die Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie der Gebäudehülle verschlechtert.
Dem entsprechend umfasst der Feuchteschutz alle Maßnahmen, die das Eindringen von Feuchtigkeit über die Fassade und/oder die Bildung von Feuchtigkeit innerhalb der Gebäudehülle verhindert. Beides ist essenziell für einen funktionierenden Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der . Die Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität von Fassaden durch Niederschläge wird in der DIN 4108 Teil 2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ geregelt. In dieser Norm wird Deutschland in drei Beanspruchungsgruppen unterteilt, die sich aus den durchschnittlichen Jahresniederschlagsmengen ergeben:
- Beanspruchungsgruppe I (Region mit einer geringen Schlagregenbeanspruchung): Hierzu zählen windarme Regionen, in denen der Jahresniederschlag unter 600 mm liegt wie u. a. Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, aber auch Küstenbereiche von Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin können Gebäude mit einer besonders windgeschützten Lage der Beanspruchungsgruppe I zugeordnet werden, auch wenn dort höhere Niederschlagsmengen vorkommen.
- Beanspruchungsgruppe II (Regionen mit einer mittleren Schlagregenbeanspruchung): Hierzu zählen Regionen mit einer Jahresniederschlagsmenge von 600 mm bis 800 mm wie u. a. Teile Niedersachsens, das Rheintal und der Niederrhein, Franken und Hessen. Dieser Gruppe werden zusätzlich Hochhäuser und Häuser in exponierten Lagen zugeordnet, die eigentlich in der Beanspruchungsgruppe I liegen. Windgeschützte Gebäude der Beanspruchungsgruppe III können ebenfalls der Beanspruchungsgruppe II zugeordnet werden.
- Beanspruchungsgruppe III (Regionen mit einer hohen Schlagregenbeanspruchung): Hierzu zählen Regionen mit einer Jahresniederschlagsmenge über 800 mm wie z. B. Küstenregionen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, alle Mittelgebirgslagen und die Alpenregionen inklusive das Alpenvorland. Weiterhin müssen Hochhäuser und Häuser in exponierter Lage in Gebieten der Beanspruchungsgruppe II dieser Beanspruchungsgruppe zugeordnet werden.
Niederschläge durch Regen oder Schlagregen werden oft synonym verwendet. Allerdings gibt es einen Unterschied: erst die Kombination aus Regen und Wind ergibt Schlagregen. Hinzu kommt, dass die Windbelastung vor Ort aus unterschiedlichen Richtungen kommen kann, so dass der Schlagregenschutz individuell pro Gebäude und/oder Fassade ausgebildet werden muss. Neben den Anforderungen in der Fläche für Putzsysteme, Beschichtungen oder Klinker und keramische Beläge auf monolithische Bauweise, hinterlüftete Außenfassaden, Wärmedämm-Verbundsysteme oder Gebäude in Holzbauweise gilt dies insbesondere für Anschlüsse und Fugen.
Neben Teil 2 sind auch Teil 3 der DIN 4108 „Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“ sowie Teil 7 der Norm „ Luftdichtheit Luftdichtheit ist eine Zustandsbeschreibung der Hüllkonstruktion eines Gebäudes im Hinblick auf ihre ungeplante Luftdurchlässigkeit. Sie ist ein Synonym für möglichst von Gebäuden“ zu beachten. Herzstück der bauphysikalischen Berechnungen zum Feuchteschutz bzw. zur Tauwasserfreiheit bildet das Glaser-Diagramm Das gleichnamige Verfahren wurde Ende der 50-er/ Anfang der 60-er Jahre von Glaser vorgestellt und stellt ein vereinfachtes Berechnungsverfahren für . Das Grundprinzip ist relativ einfach: eine Gebäudehülle muss Feuchtigkeit kontrolliert aufnehmen und wieder abgeben. Dies erfolgt prinzipiell durch folgenden Wandaufbau: außen wasserabweisend und innen dampfdicht, damit bei Feuchte im Bauteil diese nach außen diffundieren kann. Die erforderlichen Berechnungen zum Feuchteschutz werden in den Regelwerken zunächst einmal als ein bauphysikalisches Thema definiert. Allerdings gehören zum Feuchteschutz auch konstruktive Maßnahmen wie z. B. ein ausreichender Dachüberstand.