Sanierung

Instandsetzung konstruktiv bedingter Risse in Fugen

Für die Instandsetzung konstruktiv bedingter Risse in Fugen werden zwei Verfahren angewendet: das Verpressen der Mauerwerksfugen und die Umwandlung in eine Dehnfuge.

Gerissene oder fehlende Lagerfugen im Mauerwerksquerschnitt können Lastumlagerungen, Spaltzugkräfte und Spannungsspitzen hervorrufen. Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit erfolgt über eine Verfüllung der Hohlräume durch eine Spezialinjektion. Hierzu wird eine tricalciumaluminatfreie Zementsuspension (aus Mikrofeinzement) über Spezialpacker injiziert. Die Zementsuspension umschließt des Weiteren freiliegende Zuschläge, so dass diese in der Suspension Eine Suspension ist ein heterogenes Stoffgemisch aus einer Flüssigkeit und darin fein verteilten Feststoffen, die mit Hilfe zusätzlicher Dispergiermittel in eingebettet werden. Somit entsteht nachträglich ein homogener Fugenmörtel über den gesamten Mauerwerksquerschnitt.

Horizontal verlaufende Risse über die gesamte Fassade, die auf konstruktiv bedingte Ursachen wie z. B. das Durchbiegen und/oder Verschieben der Decke zurück zu führen sind, lassen sich langfristig und technisch sinnvoll nur durch den Einbau einer Dehnungsfuge sanieren, so dass sich der Riss frei bewegen kann. Diese Variante kann auch bei senkrecht verlaufenden Rissen zwischen Brüstungen und Außenwänden, Gebäudeanschlusskanten oder Rissen zwischen unterschiedlichen Bauteilen angewendet werden. Voraussetzung ist, dass die Risse geradlinig verlaufen und nur einer geringen Rissbreitenänderung unterliegen. Zur Umwandlung in eine Dehnungsfuge wird der Riss zu einer Fuge aufgeweitet, deren Breite das 4-fache der zu erwartenden Rissbreitenänderung, allerdings mindestens 8 mm, beträgt. Nach einer Reinigung und Grundierung der Fugenflanken wird die Fuge mit einer Schaumstoffschnur hinterfüllt und mit einem elastischen Fugendichtstoff verfugt. Prinzipiell gilt: je höher das Rückstellvermögen des Fugendichtstoffes, desto höher der elastische Anteil und die zulässige Gesamtverformung in Prozent. Um die Bewegungen auffangen zu können, muss der Dichtstoff sowohl an der Oberfläche als auch am Fugengrund frei beweglich sein. Er darf nur an den beiden seitlichen Fugenflanken haften (Zweiflankenhaftung). Hierbei müssen die zu erwartenden Verformungen der Bauteile und die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes berücksichtigt werden müssen, da sich die Abmessungen der Baustoffe mit der Temperatur Die Temperatur (lat. temperare = ins richtige Mischungsverhältnis bringen) ist ein messbares Maß für den Wärmeinhalt eines Stoffes. Die Temperatur ändern (thermische Verformung). Bei Erwärmung dehnt sich der Baustoff aus, so dass die Fuge schmaler wird. Bei Kälte zieht sich der Baustoff zusammen, so dass die Fuge breiter wird. Diese thermischen Verformungen sind auf einen Tag betrachtet relativ klein, bezogen auf die Temperaturschwankungen über ein Jahr können diese Verformungen jedoch erheblich sein.

Bei der Fugendimensionierung hat sich in der Praxis folgende Faustregel bewährt: bis zu 10 mm Fugenbreite ist das Verhältnis eins zu eins, bei Fugenbreiten größer als 10 mm zwei zu eins. Erst mit Einhaltung der Fugendimensionierung werden die wesentlichen Eigenschaften des Dichtstoffes wie z. B. den Dehn-/Spannungswert sichergestellt. Hierfür gilt die Faustregel: je geringer die Festigkeit eines Baustoffes ist, umso niedriger muss der Dehn-/Spannungswert eines Dichtstoffes gewählt werden.

Bei der Umwandlung eines Risses in eine Dehnungsfuge muss beachtet werden, dass dieses Instandsetzungsverfahren optisch auffällig ist. Deshalb kann es nur dort eingesetzt werden, wo eine Umwandlung in eine sichtbare Dehnungsfuge optisch akzeptabel ist. Wird aus optischen Gründen eine Überarbeitung der Dehnungsfuge gewünscht, muss ein Fugendichtstoff gewählt werden, der überstrichen werden kann. Alternativ kann auch ein Dehnfugenprofil verwendet werden. Hierzu wird der Riss beidseitig auf ca. 10 cm Breite (abhängig von der Profilauswahl) bis zum Untergrund freigelegt und ein Dehnfugenprofil eingebracht.