Sanierung

Instandsetzung untergrundbedingter Risse

Untergrundbedingte Risse können z. B. durch hygrisch und/oder thermisch bedingte Volumenänderungen des Untergrundes (z. B. durchfeuchtete Holzwolle-Leichtbauplatten), durch Materialwechsel im Untergrund infolge unterschiedlicher Baustoffe (z. B. Ziegel, Beton), die ein unterschiedliches Saug-, Quell- und Schwindverhalten sowie unterschiedliche thermische Eigenschaften aufweisen sowie durch Unebenheiten des Untergrundes, die zu sprunghaften Putzdickenänderungen führen können (z. B. nicht ausreichend vermörtelte breite Fugen) verursacht werden. Typische Risse dieser Art sind z. B. Kerbrisse. Die Ursache liegt darin, dass eine Unterbrechung der Bauwerkskonstruktion (z. B. Fenster) stattfindet. Bei hygrothermischen Längenänderungen kommt es in diesem Bauteilbereich zu anderen Verformungen (Scherspannungen), so dass von den Mauerwerksöffnungen ausgehende diagonal verlaufende Risse verursacht werden. Bei mehrgeschossigen Gebäuden werden die Lasten in den unteren Geschossen immer größer, dadurch verkürzt sich in den unteren Geschossen das Mauerwerk weniger (Verformungen des Mauerwerks aufgrund seines Kriechverhaltens).

Ebenfalls typisch sind Fugenrisse, bei denen sich Risse in den Lager- und/oder Stoßfugen abzeichnen. Entweder zeichnen sich die Maße der Mauersteine ab oder vertikal verlaufende Stoßfugenrisse verlaufen über die dazwischenliegende Steinfläche. Ursache sind häufig die unterschiedlichen Materialeigenschaften wie z. B. das unterschiedliche Ausdehnungs- und Schwindverhalten im Fugenbereich (Stein, Fugenmörtel, Putzmörtel). Die Abmaße der Mauersteine bestimmen über den Umfang der Bewegungen und des Schadensumfanges. Je größer die Abmessungen der Mauersteine sind, desto größer sind die Schwindbewegungen bzw. -spannungen im Fugenbereich. Nicht vollständig vermörtelte Fugenbereiche sind die Kerbstellen für die Bildung dieser Fugenrisse. Diese zeichnen sich vor allem auf hoch wärmedämmenden Mauerwerken (z. B. Leichthochlochziegel, Leichtbeton-, Porenbeton-, Blähton- oder Bimshohlblocksteine) ab und werden auch als Stein-Putz-Risse bezeichnet. Die Rissbreiten liegen zwischen 0,05 und 0,15 mm. Eine Zuordnung wird häufig dadurch erschwert, dass parallel zum Fugenriss auch Schwindrisse auftreten. In diesen Fällen bestimmen die Fugen teilweise durch ihren Einfluss auf die Putzdicke und evtl. die Festigkeitsentwicklung des Putzmörtels die Lage und den Verlauf der Schwindrisse. Darüber hinaus können sich Fugenrisse auch mit konstruktiv bedingten Rissen überlagern, so dass die Ursache nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Hinzu kommen Risse im Bereich der Plattenstöße von großformatigen, zementgebundenen Bauplatten oder Holzwerkstoffplatten, ein Höhenversatz oder offene Fugen sowie Verformungen bei nicht ausreichend verklebten Wärmedämmplatten.

Bei der Instandsetzung von untergrundbedingten Rissen ist von elementarer Bedeutung, ob noch Rissbreitenänderungen bzw. Rissflankenbewegungen auftreten (dynamischer Riss: ∆w > 0) oder ob es sich um beruhigte Risse (statischer Riss: ∆w = 0) handelt. Die Funktionalität eines Risssanierungssystems wird wesentlich durch das Spannungs-Dehnungsverhalten der Baustoffe sowie dessen Untergrundhaftung und die Schichtdicke beeinflusst.

Bei der Instandsetzung wird zwischen der Einzelrisssanierung und der Flächensanierung unterschieden. Im Einzelfall können auch beide Varianten miteinander kombiniert werden. Die Einzelrisssanierung ist ein einfaches und kostengünstiges Verfahren, bei dem ausschließlich der Riss selbst verschlossen wird, um z. B. ein Eindringen von Niederschlägen zu verhindern. Weitergehende Maßnahmen zur optischen Optimierung der Fassade sind nicht Gegenstand der Einzelrisssanierung. Dennoch hat dieses Verfahren seine Berechtigung z. B. an untergeordneten Flächen (z. B. ohne Publikumsverkehr). Allerdings muss der Auftraggeber im Vorfeld darauf hingewiesen werden, dass der Riss auch nach der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin noch zu erkennen ist bzw. u. U. stärker wahrgenommen wird als vorher. Man kann diese Variante als ästhetisch vertretbare Notmaßnahme verstehen, da es ausschließlich darum geht, die Auswirkungen der Risse (z. B. punktuelle Durchfeuchtungen) zu vermeiden.

Die Einzelrisssanierung wird unterschieden:

  • Rissverschluss mit gefüllter Beschichtung, starrer Rissverschluss mit Mörtel oder flexibler Rissverschluss mit Fugendichtstoff,
  • Rissüberbrückung durch Entkopplung mit Putzträger oder
  • Umwandlung in eine Dehnungsfuge mit Fugendichtstoff oder mit Fugenprofil.

Der Rissverschluss mit gefüllter Beschichtung kann bei Rissbreiten bis 0,10 mm für ruhende Einzelrisse eingesetzt werden, die kurz nach Fertigstellung der Putzfassade aufgetreten sind. Nach dem Reinigen des Untergrundes wird der Riss mit einer gefüllten Farbe verschlämmt. Für das Verschlämmen der Risse sind Dispersions-, Siliconharz- oder Silikatfarben geeignet.




Der starre Rissverschluss kommt zur Anwendung, wenn geringe Anforderungen an das optische Erscheinungsbild bestehen und eine erneute geringe Rissbildung akzeptabel ist. Diese Variante kommt neben der Einzelrisssanierung in Ausnahmen auch bei der Sanierung von konstruktivbedingten Rissen zur Anwendung, wenn die Rissbreitenänderungen abgeklungen sind. Die Risse werden schwalbenschwanzförmig freigelegt, grundiert und mit einem kunstharzvergüteten, mineralischen Feinmörtel ausgefüllt. Der Oberputz in Nachbarschaft des Risses ist durch Abklopfen auf mögliche Hohlstellen zu untersuchen, weil sich an den Rissflanken des Oberputzes im Umfeld von Rissen häufig Schälspannungen ausbilden können, die im rissnahen Putzbereich zu Adhäsionsstörungen führen können. Aufgrund faktisch immer vorhandener hygrothermischer Spannungen aufgrund von jahreszeitlich bedingten Schwankungen ist dieses Verfahren umstritten, da auch nach der Sanierung eine erneute Rissbildung nicht ausgeschlossen werden kann.

Der flexible Rissverschluss wird ausgeführt, wenn geringe optische Anforderungen bestehen und Rissbreitenänderungen nicht auszuschließen sind. Die vorhandenen Risse werden 5 bis 10 mm breit und bis zur gesamten Tiefe V-förmig aufgeweitet. Nach Reinigung und Grundierung der Rissflanken werden die Risse mit einem überstreichbaren Fugendichtstoff verfüllt. Ein Absanden des frischen Fugendichtstoffes wird empfohlen, um eine ausreichende Haftung zum Untergrund für nachfolgende Beschichtungen sicherzustellen.

Eine Rissüberbrückung mit Trennlage, Putzträger und Beschichtung basiert auf dem Prinzip der Entkopplung und ist für Einzelrisse mit zu erwartenden Rissbreitenänderungen von max. 0,1 mm geeignet. Hierzu zählen z. B. konstruktivbedingte Risse aus weitgehend abgeschlossenen Verformungen (z. B. Stein-Putz-Risse) oder Risse an Materialwechseln im Untergrund (z. B. Kerbrisse). Der Altputz wird beidseitig des Risses auf ca. 20 cm Breite bis zum Untergrund und anschließend der Oberputz noch zusätzlich 5 cm breit entfernt. Nach der Reinigung wird eine Trennlage (z. B. ein mehrlagiges Glasvlies) mindestens 20 cm breit aufgebracht, bevor anschließend ein Putzträger (z. B. ein punktverschweißtes Drahtgitter mit einer Maschenweite von ca. 12 mm und einer Drahtdicke von mindestens 1 mm oder ein Rabitzgewebe) aufgebracht wird. Die punktverschweißten Drahtgitter sollen einen Abstand vom Untergrund von ca. 5 mm haben und an den Rändern im Abstand von ca. 25 cm befestigt werden. Bei hoher Witterungsbeanspruchung ist als Material für die Putzträger Edelstahl vorzuziehen. Abschließend wird der Rissbereich in zwei Lagen verputzt, wobei die letzte Putzlage an die vorhandene Putzstruktur angepasst wird. Bei der dünnschichtigen Alternative wird der Oberputz beidseitig des Risses auf ca. 20 cm Breite entfernt und anschließend der Unterputz ca. 15 cm breit und 4 bis 5 mm tief entfernt. Anschließend wird der Riss auf ca. 1 cm Breite aufgeweitet, grundiert und mit einer Fugendichtungsmasse ausgefüllt. Bei dieser Variante muss der Unterputz eine ausreichende Festigkeit aufweisen, da ansonsten mit streifenförmigen (aber rissfreien) Aufwölbungen im Oberputz oberhalb des Risses zu rechnen ist.

Eine hochwertige Alternative zur Entkopplung des Untergrundes stellen hinterlüftete Putzträgerplatten oder Wärmedämm-Verbundsysteme dar.