Bauphysikalische Berechnungen sind oftmals unumgänglich, um Messergebnisse aus den bautechnischen Untersuchungen auf konkrete Fragestellungen wie z. B. die Erzielung behaglicher Nutzungsverhältnisse von Gebäuden anzuwenden oder um entsprechende Nachweise zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu erbringen. Dazu zählen Berechnungen, die auf bauaufsichtlich eingeführte Normen basieren oder die als Verordnung Gesetzescharakter aufweisen wie z. B. das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 die bisherige Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Die erforderlichen Nachweise beziehen sich z. B. auf den Mindestwärmeschutz Der Mindestwärmeschutz ist ein Begriff aus der Bauphysik und dient der Verhinderung von Kondensation (Tauwasser) auf Oberflächen. Infolgedessen soll ein und sommerlichen Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der nach DIN 4108-2, den Feuchteschutz nach DIN 4108-3, den Schallschutz nach DIN 4109, die Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes nach DIN 4108-7 oder die Sicherstellung des Mindestluftwechsels u. a. nach DIN 1946-6 Raumlufttechnik Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Diese für Wohngebäude. Die Berechnungen zur Bilanzierung eines Gebäudes erfolgen auf Grundlage der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“.
Im Kontext von taupunktbedingten Feuchteschäden im Zusammenhang mit Schimmelpilzbefall in Innenräumen umfassen bauphysikalische Berechnungen und Simulationen vor allem feuchtetechnische Überprüfungen von Bauteilaufbauten z. B. mit dem statischen Glaser-Verfahren, thermische und hygrothermische Bauteilsimulationen nach dem instationären WUFI-Programm sowie Wärmebrückenberechnungen.
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) , den Wärmedurchgangswiderstand (R-Wert) oder die Luftwechselrate zu bestimmen. Im Rahmen der Innenraumdiagnostik kann auch die Erstellung eines Behaglichkeitsklimas zu den bauphysikalischen Berechnungen gehören.