Bautechnische Untersuchungen haben im Rahmen der Bauwerks- und Innenraumdiagnostik einen hohen Stellenwert. Schließlich liefern Feuchtemessungen, Temperaturmessungen, Thermografieaufnahmen, raumklimatische Messungen oder Leckageortungen usw. objektive Daten zur Beurteilung der Ist-Situation. Sie sind darüber hinaus Grundlage für weitergehende bauphysikalische Berechnungen und für eine anschließende Bewertung. Im Gegensatz zu mikrobiologischen Untersuchungen gehen bauphysikalische Untersuchungen den kausalen Ursachen auf den Grund.
Bautechnische Untersuchungen als Teil der Bauwerksdiagnostik Die Bauwerksdiagnostik kann als eine Teildisziplin der Bauphysik bezeichnet werden, die sich zur Aufgabe gemacht hat, den zeitlich aktuellen Qualitätszustand haben sich vor allem mit dem Aufkommen der Bauwerksinstandsetzung, auch als Bauen im Bestand bezeichnet, entwickelt. Während im Neubau geregelte Baustoffe normgerecht verbaut werden, stellt sich die Situation bei einem Altbau oftmals anders dar. Ältere Bausubstanz zeigt in der Regel Verschleißerscheinungen bis hin zu Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften . Über ältere Baukonstruktionen liegen deutlich weniger Unterlagen vor und ältere Baustoffe sind für andere Herausforderungen entwickelt als heute oftmals vorliegen. Auch DIN-Normen und bewährte Bauweisen aus dem Neubau können oftmals nicht eins zu eins auf den Altbau übertragen oder in der Bauwerksinstandsetzung ohne weiteres angewendet werden. Hinzu kommen Produkte, die speziell für die Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin entwickelt wurden und/oder alternative Verfahren, die den Nachweis ihrer Funktionalität in einer Langzeitbelastung noch nicht erbracht haben und/oder nicht den allgemein anerkennten Regeln der Technik entsprechen.
Bautechnische Untersuchungen haben eine hohe Verantwortung für das Gelingen einer Sanierung – und den Nachweis darüber. Außerdem müssen bautechnische Untersuchungen eine Planungs- und Entscheidungsgrundlage liefern und Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit schaffen. Bauwerks- und Innenraumdiagnostik sind Mittel zum Zweck und nicht umgekehrt. Nach dem Motto „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ haben bautechnische Untersuchungen mit Augenmaß eine konkrete Frage zu beantworten – nicht mehr und nicht weniger.
Grundsätzlich ist eine Analyse Unter Analyse werden allgemein Untersuchungen verstanden, die das Zusammenspiel und die Abhängigkeit (Ursache-Wirkung) zwischen der Art, dem Ort und dem , Diagnostik und Bewertung objektiv, sachlich und ganzheitlich durchzuführen. Die Ergebnisse müssen repräsentativ und reproduzierbar sein. Im Vorfeld muss geklärt werden, welche Diagnoseverfahren und Messgeräte zum Einsatz kommen und ob die eingesetzten Methoden und verwendeten Geräte im Rahmen eines möglichen Rechtsstreites vor Gericht anerkannt werden. Weiterhin muss im Vorfeld geklärt werden, ob ggf. bestimmte Messungen nur einmalig durchgeführt werden können. In diesem Fall müssen Messpunkte sorgfältig ausgewählt und Proben sorgfältig entnommen und dokumentiert werden, da evtl. notwendige Folgeuntersuchungen unter gleichen Bedingungen nicht mehr möglich sind. Die Anwendungsgrenzen eingesetzter Diagnoseverfahren, Messmethoden und Messgeräte müssen bekannt sein und transparent dargelegt werden. Ebenfalls muss bekannt sein, welche Messgeräte durch welche Einflussfaktoren manipulierbar sind. In der Praxis stellt man immer wieder fest, dass die Messgeräte fehlerhaft bedient, die Leistungsfähigkeit der Geräte nicht ausgeschöpft oder die Messergebnisse falsch interpretiert werden.
Des Weiteren müssen Messgeräte geeicht bzw. kalibriert sein. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, obwohl es Unterschiede gibt. Unter Eichung wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrunde liegenden eichrechtlichen Vorschriften verstanden, vor allem der Eichfehlergrenzen nach dem Eichgesetz. Die Gültigkeitsdauer der Prüfung wird mit einem Protokoll und amtlichen Stempel der Landeseichämter und staatlich anerkannten Prüfstellen dokumentiert. Die Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene und auf nationale Standards verweisende Kalibrierung. Die Prüfung von Messgeräten muss nicht auf Grundlage gesetzlicher Regelungen erfolgen und stellt oftmals eine freiwillige oder interne Kalibrierung dar. Hiermit ist gemeint, dass Messgeräte auf Firmen-, Verbands- oder Branchenstandards gebracht werden.
Messergebnisse sollten nicht unkritisch übernommen werden. Auch wenn moderne Messgeräte mit digitaler Anzeige und evtl. mehreren Stellen hinter dem Komma den Eindruck erwecken, dass diese besonders genau arbeiten, so können fehlerhafte Messanwendungen auch fehlerhafte Messergebnisse produzieren. Deshalb sollten Messergebnisse immer mit einer gesunden Skepsis betrachtet werden, wenn es Zweifel an deren Richtigkeit gibt. Ein kurzer Fragenkatalog (Checkliste) soll hierfür sensibilisieren:
- Können die gemessenen Werte realistisch sein? Gibt es hierfür eine plausible Erklärung?
- Hat der Sachverständige mit der Höhe der Messwerte gerechnet oder liegen diese unter den Erwartungen oder weit darüber? Gibt es hierfür eine Erklärung?
- Sind die gemessenen Werte physikalisch möglich?
- Können mögliche Abweichungen durch eine fehlerhafte Anwendung verursacht worden sein?
- Gibt es äußere Einflüsse, die das Messergebnis manipulieren und eine fehlerfreie Messung behindern?
Wird die gleiche Messmethode mit dem gleichen Messgerät am gleichen Ort unter gleichen Bedingungen wiederholt und führt jedes Mal zu einem anderen Ergebnis, ist das Messgerät offensichtlich ungeeignet.
Der Sachverständige, der Messungen vor Ort durchführt und/oder Proben vor Ort entnimmt, sollte über ein gewisses Grundverständnis von Laboranalytik verfügen. Gleiches gilt für die Auswahl der geeigneten Messmethode, da physikalische Kenngrößen entweder direkt oder indirekt gemessen werden und in einigen Fällen berechnet werden müssen – also nicht gemessen werden können.