Eine luftdichte Gebäudehülle stellt sicher, dass keine Wärmeverluste entstehen und somit Energieeffizienz und Wohnkomfort erhalten bleiben bzw. gesteigert werden. Hierbei müssen zwei unterschiedliche Aspekte betrachtet werden: die Transmissionswärmeverluste Transmissionswärmeverluste sind Wärmeströme, die infolge Wärmeleitung in den Bauteilen (beispielsweise Fenster, Wände, Decken etc.) und Wärmeübergang an den Bauteiloberflächen dem durch die Gebäudehülle und die Lüftungswärmeverluste Die Lüftungswärmeverluste sind Wärmeverluste, die durch Lüftung, d. h. durch freie oder Ventilator gestützte Lüftung, entstehen. Sie werden durch den . Während die Transmissionswärmeverluste in den vergangenen Jahren durch die Verbesserung der Dämmmaterialien kontinuierlich reduziert werden konnten, ist der prozentuale Anteil der Lüftungswärmeverluste an der Gesamtbilanz stark angestiegen. Um diese zu begrenzen, wurde die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle bereits mit der Wärmeschutzverordnung Mitte der 1990-er Jahre zur Pflicht. Mit einer luftdichten Gebäudehülle sollen allerdings nicht nur die Wärmeverluste reduziert, sondern Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften vermieden werden. Beide Aspekte sind gleichrangig wichtig, denn durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann taupunktbedingtes Kondenswasser infolge von konvektiven Luftströmungen innerhalb der Baukonstruktion entstehen. Hierbei muss beachtet werden, dass durch Leckagen in der Gebäudehülle wesentlich mehr warme (Feuchtigkeit enthaltende) Innenluft nach außen transportiert wird als über die Wasserdampfdiffusion Als Diffusion (lat. = ausbreiten) wird ein physikalischer Vorgang des Vermischens bzw. eine durch Konzentrationsunterschiede hervorgerufene, gegenseitige Durchdringung zweier oder durch die Bauteile. Hinzu kommt, dass durch eine luftdichte Gebäudehülle unangenehme Zugluft in Innenräumen vermieden wird.
Eine Undichtigkeit in der Gebäudehülle wird mit einer Gebäude-Dichtheitsprüfung bzw. Luftdichtigkeitsmessung Überprüfung der Gebäudehülle hinsichtlich der Luftwechselrate unter energetischen Aspekten. Während der Luftdichtigkeitsmessung können mittels einer Wärmebildkamera, eines Anemometers (Luftgeschwindigkeitsmessgerät) oder aufgespürt. Bei dem auch als Blower-Door-Test bezeichneten Differenzdruckverfahren geht es um den Nachweis eines bestimmten n50-Wertes, der die Dichtheit der Gebäudehülle bestätigt. Umso früher ein Blower-Door-Test im Bauablauf eingeplant wird, desto einfacher und kostengünstiger lassen sich gefundene Leckagen beheben. Der frühestmögliche Zeitpunkt liegt direkt nach Einbau der Luftdichtheitsschichten in der Gebäudehülle. Um gefundene Leckagen beseitigen zu können, wird die Durchführung noch vor dem Einbau der Innenverkleidungen (z. B. Trockenbauwände) empfohlen. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt und Nutzungszustand kann eine Luftdichtigkeitsmessung der Gebäudehülle notwendig werden.
Geregelt ist die Luftdichtheitsprüfung einer Gebäudehülle in der DIN EN 13829 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden“, die zwar offiziell zurückgezogen wurde, allerdings für die aktuelle EnEV nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt dagegen eine Messung nach DIN EN ISO 9972 vor. In der DIN EN 13829 werden zwei Messungen unterschieden: Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) und Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle nach Fertigstellung der luftdichten Ebene.
Vor der eigentlichen Messung müssen sämtliche Öffnungen der Gebäudehülle verschlossen werden. Dies gilt nicht nur für Türen und Fenster, sondern auch für Funktionsöffnungen wie z. B. Dunstabzugshauben in der Küche, Kamine im Wohnzimmer, Zwangsbelüftungen von RLT Abkürzung für raumlufttechnische Maßnahmen. -Anlagen sowie Lüftungsöffnungen in innenliegenden Bädern oder Toiletten. Innentüren sind dagegen zu öffnen. Anschließend wird in dem zu prüfenden Objekt entweder ein Über- oder ein Unterdruck in Bezug auf den Umgebungsdruck hergestellt. Dies erfolgt durch den Einsatz eines Ventilators in einer Gebäudeöffnung wie z. B. einer Außentür – Ventilator in einer Tür waren namensgebend für den englischen Begriff „Blower Door“. Anschließend wird ermittelt, wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und Innenraum Ein Innenraum im Kontext der Schimmelpilzanalyse und -sanierung sind Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Hobby-, Sport- und Kellerräume usw. einstellt. Um diesen Druck aufrecht zu erhalten, muss der Ventilator genauso viel Luft in das Gebäude einblasen (Überdruckmessung), wie durch die Leckstellen des Gebäudes entweicht (umgekehrt bei der Unterdruckmessung). Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße der Luftdichtheit Luftdichtheit ist eine Zustandsbeschreibung der Hüllkonstruktion eines Gebäudes im Hinblick auf ihre ungeplante Luftdurchlässigkeit. Sie ist ein Synonym für möglichst zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Während die Druckdifferenz aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckagen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Besonders gravierende Leckagen lassen sich bereits mit der bloßen Hand aufspüren. Ideal sind diese Messungen im Winter, wenn die Innenräume beheizt und kalte Außentemperaturen vorhanden sind. Um temperaturunabhängig zu sein, wird Rauch bzw. Nebel eingesetzt. Dieser wird über einen Nebelgenerator verteilt, bis er an der Leckage Der Begriff der Leckage wird für verschiedene Durchfeuchtungsarten verwendet. Zum Einen spricht man von einer Leckage, wenn eine Abdichtung undicht austritt und sichtbar wird. Alternativ können auch Luftgeschwindigkeitsmesser oder Thermografiekameras verwendet werden.
Die Luftmenge Luftvolumen, welches pro Person in einer Stunde dem Aufenthaltsraum zu- und abgeführt werden muss (z. B 36 m³/h für Max. , die im Rahmen der Messung aus dem Gebäude entweicht (Überdruckmessung) bzw. nachströmt (Unterdruckmessung) wird als n50-Wert bezeichnet. Er darf bei Gebäuden mit Fensterlüftung (ohne RLT) den Wert 3,0 h-1 nicht überschreiten. Für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (mit ablufttechnischen Einrichtungen) liegt der Wert bei 1,5 h-1 und bei Passivhäusern bei 0,6 h-1.
Aus juristischer Sicht ist die Luftdichtheit von Gebäuden eine „geschuldete Eigenschaft“, für die der Nachweis nur mittels einer Luftdichtheitsmessung im Differenzdruckverfahren wie z. B. Blower-Door-Test erbracht werden kann.