Untersuchungen

Besondere Sachkunde zur Schimmelpilzdiagnostik

In Deutschland darf sich grundsätzlich Jeder Sachverständiger oder auch Gutachter nennen. Der Begriff ist weder geschützt, noch gibt es eine gesetzliche Definition, ein bundesweit geltendes Sachverständigengesetz und auch keine gesetzlich geregelte Sachverständigenausbildung. Dies führt dazu, dass es im Markt speziell beim Thema Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer in privat genutzten Innenräumen große qualitative Unterschiede gibt, die es gerade für Verbraucher schwierig macht, einen „guten“ (im Sinne von qualifizierten), einen „seriösen“ (im Sinne von ehrlichen) und „richtigen“ (im Sinne von ganzheitlichen) Sachverständigen zu finden. Bekanntlich sind die „lautesten“ Sachverständigen nicht die „besten“ und die „bekanntesten“ müssen nicht zwangsläufig die „kompetentesten“ sein.

Das Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in hat daher in seinem aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelbefall in Gebäuden“ einige Kriterien aufgeführt, die eine idealtypische Sachkunde definieren. Diese sollten als Orientierung dienen und immer auf den Einzelfall abgestimmt sein.

Für bautechnische Untersuchungen und bauphysikalische Berechnungen sollte der Sachverständige mindestens eine Meister- oder Technikerausbildung und einschlägige Erfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet aufweisen. Zwingend ist eine Zusatzqualifikation über die Sachkunde zum Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelpilzbefall, die regelmäßig wiederholt werden muss. Somit wird sichergestellt, dass der Sachverständige nicht nur über theoretische Kenntnisse, sondern auch über mehrjährige praktische Erfahrungen, verfügt. Auch wenn der Sachverständige nur zu bautechnischen und/oder bauphysikalischen Fragestellungen eine Bewertung abzugeben hat, sind mikrobiologische, gesundheitliche und rechtliche Grundkenntnisse von Vorteil. Diese dienen allerdings nur zur Einordnung seines Fachgebietes im Kontext der ganzheitlichen Schimmelpilz-Diagnostik.

Man erkennt die Seriosität eines Bausachverständigen u. a. daran, dass

  • die Untersuchungsplanung, Probenahme Entnahme von Material zu Untersuchungszwecken. - und Messstrategie ausschließlich zur Feststellung der Schadensursache und des -ausmaßes dienen,
  • Messmethoden und -verfahren angewendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder mindestens dem Stand der Technik entsprechen (sollten alternative Methoden und -verfahren eingesetzt werden, kommt der Sachverständige seiner Hinweis- und Aufklärungspflicht ohne Aufforderung nach),
  • ergänzende Untersuchungen wie z. B. die Probenahme von mikrobiell befallenen Materialien und dgl. nur bei entsprechender Sachkunde vorgenommen werden, anderenfalls dies autorisierten Laboren zur Schimmelpilz-Diagnostik überlassen wird,
  • die Bewertung von Messergebissen und Laboruntersuchungen objektiv und auf der Basis anerkannter Regelwerke vorgenommen werden,
  • eine Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen als Grundlage für nachfolgende Sanierungsmaßnahmen erstellt werden kann,
  • ein ganzheitliches Sanierungskonzept erstellt werden kann, in dem Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach den anerkannten Regelwerken und auf den individuellen Einzelfall spezifisch angepasst werden,
  • keine mikrobiologische, gesundheitliche oder rechtliche Bewertungen eines Sachverhaltes vorgenommen werden, sondern diese den dafür zuständigen Experten (Mikrobiologen, Allergologen, Fachanwälten etc.) überlassen bleibt.

Für mikrobiologische Untersuchungen sollte der Sachverständige ein abgeschlossenes Studium ( Mikrobiologie Die Mikrobiologie ist ein Teilgebiet der Biologie und beschäftigt sich mit den Mikroorganismen, den kleinsten Lebewesen der Erde. Sie beschreibt oder Chemie) sowie einschlägige Erfahrung in der Innenraum Ein Innenraum im Kontext der Schimmelpilzanalyse und -sanierung sind Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Hobby-, Sport- und Kellerräume usw. -Diagnostik aufweisen. Vorteilhaft wäre eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Analytik und Innenraumhygiene sowie Baustoffe und Bauphysik Die Bauphysik ist eine Anwendung der Physik und ihrer Gesetzmäßigkeiten auf Bauwerke und Bauwerksteile. Hauptgebiete der Bauphysik sind Wärmeschutz (Wärmeübertragung . Auch wenn der Sachverständige nur zu mikrobiologischen Fragestellungen eine Bewertung abzugeben hat, sind umweltmedizinische und rechtliche Grundkenntnisse von Vorteil. Diese dienen allerdings nur zur Einordnung seines Fachgebietes im Kontext der ganzheitlichen Schimmelpilz-Diagnostik.

Man erkennt die Seriosität eines mikrobiologischen Sachverständigen u. a. daran, dass

  • die Untersuchungsplanung, Probenahme- und Messstrategie ausschließlich zur Feststellung der Schadensursache und des -ausmaßes dienen,
    Messmethoden und -verfahren angewendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik wie die VDI-Richtlinie 4300 ff. bzw. die DIN ISO 16000 ff. oder mindestens dem Stand der Technik entsprechen (sollten alternative Methoden und -verfahren eingesetzt werden, kommt der Sachverständige seiner Hinweis- und Aufklärungspflicht ohne Aufforderung nach und legt Angaben zur Validierung, Messunsicherheiten und Auswirkungen auf die Ergebnisse offen),
  • ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet wurde, das sich an der Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 orientiert sowie an entsprechenden Ringversuchen regelmäßig teilgenommen wird,
  • die Bewertung von Messergebissen und Laboruntersuchungen objektiv und auf der Basis anerkannter Regelwerke wie z. B. dem Umweltbundesamt vorgenommen werden,
  • eine Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für nachfolgende Sanierungsmaßnahmen erstellt werden kann,
  • ein ganzheitliches Sanierungskonzept erstellt werden kann, in dem Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach den anerkannten Regelwerken und auf den individuellen Einzelfall spezifisch angepasst werden,
  • keine bautechnischen oder bauphysikalischen, gesundheitlichen oder rechtlichen Bewertungen eines Sachverhaltes vorgenommen werden, sondern diese den dafür zuständigen Experten (Bausachverständigen, Allergologen, Fachanwälten etc.) überlassen bleibt.