Als Ursache für Feuchteschäden und in der weiteren Folge für Schimmelpilzbefall muss auch der so genannte Baupfusch genannt werden. Aber was genau ist Baupfusch und was grenzt diesen z. B. von einem Baumangel oder Bauschaden ab? Häufig werden die Begriffe synonym verwendet, obwohl es in sachlicher, technischer und/oder rechtlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede gibt.
Der wichtigste Unterschied vorab: ein Baumangel ist ein Rechtsbegriff und als Sachmangel in der Rechtsprechung eindeutig definiert. Demnach ist bei BGB-Verträgen das Bauwerk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB), die üblicherweise in einer Leistungsbeschreibung enthalten ist. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller (Auftraggeber) nach der Art des Werkes erwarten kann (§ 633 Abs. 2 S. 2 BGB). Bei VOB-Verträgen muss das Bauwerk außerdem den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 13 Nr. 1 S. 2 VOB/B). Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen eines Baumangels ist der Zeitpunkt der Abnahme Die Abnahme ist eine Rechtshandlung, bei der der Gläubiger (Auftraggeber) eine vereinbarte Leistung vom Schuldner (Auftragnehmer) entgegennimmt. Hierbei kann es (§ 633 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 1 S. 1 VOB/B), die auch den so genannten Gefahrübergang auslöst (§ 644 Abs. 1 BGB). Das Bauwerk muss zu diesem Zeitpunkt mangelfrei sein, also keinerlei Abweichung vom Soll-Zustand aufweisen, egal ob positiv oder negativ und unabhängig davon, ob sich der Wert des Bauwerks verändert.
Dies unterscheidet einen Baumangel von einem Bauschaden. Der Begriff Bauschaden ist ein technischer Begriff und beschreibt eine funktionelle Abweichung bzw. eine nachträgliche Veränderung am Bauwerk, durch die die vorgesehene Funktionalität wesentlich beeinträchtigt wird. Ein typisches Beispiel wäre eine undichte Bauwerksabdichtung, durch die Wasser in die Baukonstruktion eindringen kann und einen Wasserschaden Siehe sporadische Wasserschäden. verursacht. Neben sichtbaren müssen auch „unsichtbare“ Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften genannt werden. Schließlich verschlechtert ein durchfeuchtetes Mauerwerk infolge der Leckage Der Begriff der Leckage wird für verschiedene Durchfeuchtungsarten verwendet. Zum Einen spricht man von einer Leckage, wenn eine Abdichtung undicht in der Abdichtung auch die Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie und kann zu weiterführenden Bauschäden wie z. B. Frost-Tau-Salz-Schäden führen. Bei einem Bauschaden kann man fast immer von einem Baumangel ausgehen (eine Ausnahme wäre z. B. Fremdeinwirkung). Umgekehrt kann ein Baumangel auch dann vorliegen, wenn kein Bauschaden vorliegt (z. B. Abweichung von der Leistungsbeschreibung). Ein Bauschaden führt immer zu einer Wertminderung des Bauwerks.
Den Begriff Baupfusch kennt die Rechtsprechung dagegen nicht. Bausachverständige nutzen diesen Begriff im Allgemeinen, wenn gravierende Baumängel und/oder Bauschäden vorliegen, die durch Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies bedeutet, dass durch offensichtlich und in vielen Fällen selbst von Nicht-Fachleuten erkennbare schlechte, nachlässig oder bewusst mangelhaft ausgeführte Arbeiten Baumängel und/oder Bauschäden billigend in Kauf genommen werden. Typisch für Baupfusch ist zudem, dass die erbrachte Leistung auch nachträglich kaum in den ursprünglich vereinbarten Zustand versetzt werden kann, sondern in den meisten Fällen völlig unbrauchbar sind oder werden. Dies unterscheidet Baupfusch von einem Baumangel oder Bauschaden, die in der Regel nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Man könnte „Pfusch am Bau“ umgangssprachlich auch als „Dummheit am Bau“ bezeichnen.