Innenräume unterliegen einer Vielzahl von Feuchteeinwirkungen. Die meisten von ihnen sind nicht sofort sichtbar und zeigen sich unter Umständen erst zeitversetzt, unter Umständen sogar erst Monate später wie z. B. einer hohen Restfeuchte nach einem Einzug oder einer durchgeführten Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin . Des Weiteren überlagern sich häufig unterschiedliche Ursachen, so dass eine kausale Zuordnung zu einem Schimmelpilzbefall schwierig ist.
Eine Durchfeuchtung Der Begriff der Durchfeuchtung wird in Bezug auf Neu- und Altbauten sowie im Rahmen der Bauwerkserhaltung sehr vielfältig benutzt. Im der Innenräume kann direkt erfolgen z. B. durch einen sporadischen Wasserschaden oder indirekt z. B. durch taupunktbedingte Oberflächenkondensation an Wärmebrücken. Durchfeuchtungen können temporär auftreten wie z. B. bei einem Leitungswasserschaden oder permanent z. B. bei einer nicht entdeckten Leckage. Die Ursachen können baulich bedingt sein z. B. bei einer unzureichenden Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie oder einer defekten Dampfbremse Die Dampfbremse ist eine dünne Schicht eines Bau- oder Beschichtungsstoffes mit hoher Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ, die zur Begrenzung eindiffundierender Raumluftfeuchte in , aber auch nutzungsbedingt z. B. durch ein falsches oder unzureichendes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten.
Allein die Durchfeuchtung der Gebäudehülle von außen über die erdberührten Bauteile oder Fassade mit ihren Undichtigkeiten an Bauteilübergängen bzw. An- und Abschlüssen kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Feuchtegehalt von Innenräumen haben und ursächlich für mikrobiellen Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, sein.
Die Komplexität bei Durchfeuchtungen als Ursache(n) für Schimmelpilzbefall zeigt sich an einem fiktiven Beispiel: vor dem Einzug oder im Rahmen einer Sanierung wurde eine Innenfarbe aufgetragen, die eine zu geringe Wasserdampfdiffusionsfähigkeit besitzt oder wie dies umgangssprachlich bezeichnet wird: die Farbe kann nicht „atmen“. Wurde diese Farbe durch den Vermieter beauftragt, handelt es sich um einen baulichen Mangel, wurde diese dagegen vom Mieter aufgetragen, ist hierfür der Mieter verantwortlich und kann unter Umständen von Vermieter sogar belangt werden. Eine Ursache – zwei unterschiedliche Verursacher.
Ein zweites fiktives Beispiel: durch eine Möblierung an den Innenseiten nicht gedämmter Außenwände kommt es zum Schimmelpilzbefall. Der technische Sachverständige argumentiert, dass dies nutzungsbedingt in den Zuständigkeitsbereich des Mieters fällt, der einen ausreichenden Abstand der Möbel nicht eingehalten hat und somit die Luftzirkulation behindert. Der Fachanwalt für Mietrecht sieht dies nicht so und argumentiert, dass die Wohnung damit nicht den vertragsgemäßen Zustand hat und diese Einschränkung hätte vertraglich vereinbart werden müssen. Für ihn ist der Vermieter schuld – ein Sachverhalt, zwei unterschiedliche Standpunkte. Technische Sachverständige argumentieren mit der Bauphysik Die Bauphysik ist eine Anwendung der Physik und ihrer Gesetzmäßigkeiten auf Bauwerke und Bauwerksteile. Hauptgebiete der Bauphysik sind Wärmeschutz (Wärmeübertragung , Juristen mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Ein drittes fiktives Beispiel: die Wohnung weist nachweislich eine überdurchschnittliche Luftfeuchtigkeit In der Umgebungsluft befinden sich stets mehr oder weniger große Mengen an Wasserdampf. Der Anteil an Wasserdampf kann örtlich und auf. Der Sachverständige weist nach, dass der Mieter zu wenig oder falsch lüftet und/oder überdurchschnittlich viel Feuchtigkeit produziert, z. B. durch eine Vielzahl an Pflanzen, durch Wäschetrocknen in der Wohnung oder eine Überbelegung usw. Tritt dieser Fall im Altbau mit einer normalen Fensterlüftung ein, wäre hierfür der Mieter verantwortlich. Handelt es sich allerdings um einen Neubau mit einer raumlufttechnischen Lüftungsanlage (Zwangsbelüftung), wäre hierfür der Vermieter zuständig – ein Sachverhalt, je nach Alter des Gebäudes bzw. seiner Ausstattung zwei unterschiedliche Verantwortungen.