Technische Regelungen

Regelmäßiges und ausreichendes Lüften hat die primäre Aufgabe, den individuellen Sauerstoffbedarf sicherzustellen und erhöhte Luftfeuchtigkeit In der Umgebungsluft befinden sich stets mehr oder weniger große Mengen an Wasserdampf. Der Anteil an Wasserdampf kann örtlich und , Schadstoffe Schadstoffe sind definiert als chemische Elemente oder Verbindungen mit nachgewiesener oder vermuteter schädigenden Wirkung auf Mensch und Umwelt (Tier, Pflanze und unangenehme Gerüche abzuführen. Somit wird eine hohe Luftqualität in Innenräumen sichergestellt. Diese Anforderungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen finden sich in unterschiedlichen Regelwerken wieder. Hierzu gehören u. a. die Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften und technische Baubestimmungen der Länder und diverse Normen sowie unterschiedliche Berechnungs- und Nachweisverfahren. Beispielhaft sollen die DIN 1946-6 Raumlufttechnik Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Diese „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der von Wohnungen“, DIN/TS 4108-8 „ Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der und Energie-Einsparung von Gebäuden – Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden“, DIN EN 16798-1 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur Die Temperatur (lat. temperare = ins richtige Mischungsverhältnis bringen) ist ein messbares Maß für den Wärmeinhalt eines Stoffes. Die Temperatur , Licht und Akustik“ sowie Teil 7 der gleichen Norm über die Berechnungsmethoden zur Bestimmung der Luftvolumenströme in Gebäuden einschließlich Infiltration Unter Infiltration versteht man die Zufuhr von Außenluft in eine Nutzungseinheit über Undichtigkeiten wie z. B. offene Fugen in der .

Die Regelwerke unterscheiden hierbei zwischen nutzungsbedingte oder nutzungsunabhängige Feuchtigkeit. Nutzungsbedingte Feuchtigkeit entsteht durch das Atmen und Schwitzen der Raumnutzer sowie dem Wohnverhalten (z. B. Duschen, Kochen) und dem Nutzungsverhalten (z. B. Pflanzen, Tiere, Wäschetrocknen). Nutzungsunabhängige Feuchtigkeit entsteht z. B. durch Bauschäden Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften , erhöhte Restfeuchte nach der Bauphase sowie klimatische Bedingungen in der Außenluft.

Des Weiteren unterscheiden die Regelwerke zwischen einer hygienisch notwendigen Lüftung und einem bauphysikalisch notwendigen Mindestluftwechsel Als Mindestluftwechsel in Gebäuden wird das Mindestmaß des Luftaustauschs zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen der Nutzer an die Raumluftqualität, z. . Während erstgenannte Lüftung eine ausreichende Sauerstoffzufuhr sicherzustellen und Schadstoffe und Gerüche abzuführen hat, soll die letztgenannte Lüftung vor allem Bauschäden vermeiden oder Auswirkungen aus Baumängeln abfedern. Schließlich kann im Einzelfall taupunktbedingtes Kondenswasser an Wärmebrücken durch ein ausreichendes Lüften vermieden werden. Veränderungen an der Gebäudehülle wie z. B. eine nachträgliche Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie und/oder der Austausch der Fenster hat Konsequenzen bei der Lüftung der Innenräume, so dass für jeden Neubau sowie bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten ein individuelles Lüftungskonzept entwickelt werden muss. Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das Lüftungskonzept prüft die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen z. B. unter Anwendung der o. g. DIN 1946 Teil 6 zur Einhaltung des erforderlichen Mindestluftwechsels. Hierzu heißt es in der DIN-Norm: „Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen, einen Vorschlag für ein nutzerunabhängig wirksames Lüftungssystem sowie die Festlegung der ggf. notwendigen weiteren nutzerabhängigen Lüftungsmaßnahmen. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische Erfordernisse sowie auch Anforderungen der Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von zu beachten. Ziel ist mindestens die Sicherstellung des Bautenschutzes (Schimmelpilzvermeidung) durch nutzerunabhängige Einhaltung der Lüftung zum Feuchteschutz Notwendige Lüftung (Mindestlüftung) zur Sicherstellung des Bauten-/Feuchteschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte mit ständiger vom Nutzer unter üblichen Nutzungsbedingungen (teilweise reduzierte Feuchtelasten) sowie die Bereitstellung von gesundheitserhaltender Atemluft.“

Im ersten Schritt wird die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz (Lüftungsstufe zur Sicherstellung des Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer und ohne Wäsche trocknen in der Nutzungseinheit) ermittelt. Hierzu werden die so genannten Infiltrationswerte ermittelt und anschließend mit der notwendigen Lüftung zum Feuchteschutz verglichen. Zu den Berechnungsgrundlagen zählen z. B. der Zustand der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Undichtigkeit) sowie die Art und Lage des Gebäudes. So kann die natürliche Luftinfiltration aufgrund der Windbelastung ermittelt werden. Deshalb ist der Norm eine Windkarte des Deutschen Wetterdienstes hinterlegt.

Liegen die Werte oberhalb des ermittelten Infiltrationswertes, sind Lüftungstechnische Maßnahmen Einrichtung zur freien Lüftung, Ventilator gestützte Lüftung oder einer Kombination von Lüftungssystemen zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustausches. Die zu realisierende vorzusehen. Kurzum: ein Lüftungskonzept definiert die verschiedenen Anforderungen an die Lüftung und zeigt die möglichen Lüftungsoptionen auf, die zur Lösung der individuellen Anforderungen und der Bedürfnisse im Einzelfall notwendig sind. In jedem Fall muss das Lüftungskonzept das individuelle Nutzerverhalten als eine Art „worst case“ Szenario berücksichtigen – unabhängig davon, ob die Be- und Entlüftung über eine manuelle (nutzerabhängige) Fensterlüftung oder über nutzerunabhängige kontrollierte Lüftungssysteme  oder raumlufttechnische Anlagen erfolgt.

Die wichtigste Norm im Zusammenhang mit der Lüftung von Wohngebäuden ist die o. g. DIN 1946 Teil 6. Das zentrale Regelwerk fordert den Nachweis von vier Lüftungsstufen für einen ausreichenden Luftwechsel bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen:

  •  Mit der Lüftung zum Feuchteschutz soll eine ausreichende Lüftung des Gebäudes in Abhängigkeit zum jeweiligen Wärmeschutz realisiert werden. Das Ziel ist, Bauschäden durch Feuchtigkeit auch dann zu vermeiden, wenn die Raumnutzer zeitweise nicht anwesend sind und die Feuchtigkeitsbelastung reduziert ist. Eine ausgelegte Lüftung muss daher unabhängig vom Nutzer laufen.
  • Auch die Reduzierte Lüftung Die Reduzierte Lüftung ist die Mindestlüftung oder notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchteschutzes) unter üblichen (RL) ist weitestgehend unabhängig vom Nutzer zu dimensionieren. Es muss sichergestellt werden, dass auch dann, wenn die Raumnutzer nur kurzzeitig abwesend sind, die Lüftung den hygienischen Mindeststandards und dem Bautenschutz gerecht wird.
  • Die so genannte Nennlüftung Früher als Grundlüftung bezeichnete notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Feuchteschutzes bei Anwesenheit der Nutzer. Die Nennlüftung (NL) bezeichnet die Luftzufuhr, die zur Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Standards sowie zum Bautenschutz notwendig ist, wenn die Innenräume normal genutzt werden. Dies bedeutet, dass bei dieser Lüftungsstufe der Raumnutzer teilweise aktiv in das Lüftungskonzept mit einbezogen werden kann z. B. durch dessen manuelle Fensterlüftung.
  • Mit der Intensivlüftung Die Intensivlüftung ist ein Begriff aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau (IL) sollen Feuchtigkeitsspitzen z. B. beim Kochen, Duschen, Baden und dgl. abgebaut werden. Auch diese Lüftungsstufe kann der Raumnutzer durch sein aktives Lüftungsverhalten konzeptionell mit unterstützen.

Bei den vier Lüftungsstufen wird auf charakteristische Verhaltensweisen von Raumnutzern zurückgegriffen und diese mit der Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Lüftungssysteme abgeglichen. Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicherzustellen, sind lüftungstechnische Maßnahmen vorzusehen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss gemäß DIN 1946-6 ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein, um Feuchte- und Schimmelpilzschäden grundsätzlich zu verhindern. Dies bedeutet, dass es unzulässig ist, die Lüftung zum Feuchteschutz so einzuplanen, dass die Nutzer die Fenster öffnen müssen (Fensterlüftung). Die Lüftung zum Feuchteschutz ist der Mindeststandard.

Die Neufassung der DIN 1946-6 hat in wichtigen Punkten Rechtssicherheit geschaffen. Dennoch sind einige Punkte unzureichend geregelt wie z. B. welcher Zyklus einer aktiven Fensterlüftung einem Raumnutzer zugemutet werden kann, der beruflich bedingt den ganzen Tag oder mehrere Tage außer Haus ist. Gleiches gilt für atypische Witterungsbedingungen, die theoretisch einen mehrfachen kompletten Luftaustausch pro Tag erforderlich machen, aber praktisch nicht umsetzbar sind.

Die Be- und Entlüftung von fensterlosen Bädern und Toiletten ist in der DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren. Diese Norm gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“ geregelt. Beim Neubau oder Sanierungen derartiger Innenräume sind Einzel- oder Zentrallüftungsanlagen vorzusehen. Grundsätzlich sind ausschließlich Ventilator gestützte Lüftungssysteme erlaubt. Die Lüftungsgeräte werden entweder bedarfsorientiert durch den Nutzer gesteuert oder autark über Raumluftsensoren geregelt. Die Be- und Entlüftung von fensterlosen Küchen, Abstellräumen oder Hauswirtschaftsküchen und dgl. ist nicht Gegenstand der Norm. Dennoch kann die Lüftung dieser fensterlosen Innenräume nach den Vorgaben der Norm geplant und ausgeführt werden.

Darüber hinaus muss die DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“ genannt werden. Die Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle sind im Wärme Wärme (Wärmemenge) ist eine physikalische Größe. In der Thermodynamik ist Wärme eine über Systemgrenzen hinweg transportierte thermische Energie. Wärme ist - und Feuchteschutz begründet und Grundlage für eine energieeffiziente Bauweise. Im Teil 3 der Norm (7) heißt es hierzu: „Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte Die Luftfeuchte in Innenräumen wird im Wesentlichen von der absoluten Luftfeuchte der Außenluft bestimmt. In bewohnten Innenräumen wird zusätzlich Feuchte , die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden. Dies gilt auch für Anschlüsse und Durchdringungen (z. B. Wand/Dach, Schornstein/Dach) sowie bei Installationen (z. B. Steckdosen) und Einbauteilen. Auch Querströmungen in Belüftungsschichten innerhalb einer Konstruktion zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sind zu vermeiden, z. B. durch Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das .“ Die Luftdichtigkeit bzw. Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle wird mittels Differenzdruckverfahren (auch „Blower-Door-Messung“ genannt) ermittelt.

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