wärmedämmendes Putzsystem

Ein wärmedämmendes Putzsystem ist auf den ersten Blick ein Wärmedämmputz (WD-Putz). Durch die Weiterentwicklung, vor allem in den letzten zehn Jahren, hat sich diese Aussage ein wenig verschoben, da es neben herkömmlichen Wärmedämmputzen nach DIN EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“ auch Leichtputze mit wärmedämmenden Eigenschaften gibt, die nicht der aktuellen Norm entsprechen sowie so genannte Wandheizputze, die auf den ersten Blick nichts mit den vorher genannten Putzsystemen gemeinsam haben, aber eben auch wärmedämmende Eigenschaften aufweisen.

Wärmedämmputze haben seit vielen Jahren ein Nischendasein. Im Vergleich zum Absatz aller Putzmörtel weisen diese Putze nicht einmal einen Marktanteil von 0,2% auf. Im Neubau und im Vergleich zu Wärmedämm-Verbundsystemen weisen WD-Putze nicht die geforderte Wärmeleitfähigkeit auf. Als Schlussbeschichtung auf wärmedämmenden Mauerwerken sind sie technisch prädestiniert und würden die geringe Wärmeleitfähigkeit der Mauersteine weiter optimieren, sind aber im Vergleich zu Leichtputzen zu teuer. Daher kommen WD-Putze vor allem in der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin zum Einsatz, wenn z. B. Wärmedämm-Verbundsysteme nicht eingesetzt werden dürfen (z. B. durch Auflagen im Rahmen der Baudenkmalpflege) oder nicht eingesetzt werden können (z. B. bei einer Innendämmung oder dem Verputzen der Gefache bei einem Sichtfachwerk) – kurzum: wenn die gesetzlichen Auflagen für den Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der nicht greifen.

Nach DIN EN 998 Teil 1 werden Wärmedämmputze nach der Wärmeleitfähigkeit in zwei Kategorien unterschieden:

  • T1 mit einem λ-Wert ≤ 0,1 W/(m K) und einem Bemessungswert von 0,12 W/(m K)
  • T2 mit einem λ-Wert ≤ 0,2 W/(m K) und einem Bemessungswert von 0,24 W/(m K)


Über viele Jahre wurden Putzmörteln organische Leichtzuschläge in Form von expandiertem Polystyrol (Styroporkügelchen) zugegeben, um die Wärmeleitfähigkeit zu reduzieren. Hierzu muss man wissen, dass expandiertes Polystyrol einen Luftporenanteil von bis zu 98% aufweist. Daher kann ein Wärmedämmputz mit EPS-Zuschlägen besonders geringe Rohdichten und dem entsprechend einer geringen Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Aufgrund der Kritik an EPS wurden alternativ mineralische Leichtzuschläge in Form von Bims, Blähton und Perlite zugegeben, mit denen allerdings eine höhere Wärmeleitfähigkeit (T2) erreicht werden kann. In einigen Fällen wurden Leichtzuschläge mit Tensiden (Luftporenbildner) kombiniert, die man aus der Herstellung von Sanierputzen kannte. Im Endeffekt geht es in allen diesen Modifizierungen darum, den Porenanteil des Putzmörtels zu erhöhen und die Trockenrohdichte des Mörtels zu reduzieren.

Dies unterscheidet Wärmedämmputze von Leichtputzen, die ebenfalls auf wärmedämmenden Mauerwerken eingesetzt werden und über Leichtzuschläge und Luftporen verfügen – aber eine deutlich höhere Trockenrohdichte aufweisen. Unter der Trockenrohdichte versteht man das Gewicht des trockenen Putzes bezogen auf sein Volumen. Die Einheit lautet deshalb kg/m³. Von einem Leichtputz spricht man, wenn die Trockenrohdichte des Mörtels ≤ 1.300 kg/m³ beträgt. Die der Wärmedämmputze liegt dagegen unterhalb von 600 kg/m³.

Art und Menge der Leichtzuschläge bestimmt aber nicht nur die Trockenrohdichte und somit die Wärmeleitfähigkeit, sondern auch Festigkeit, Wasseraufnahme und Diffusionsverhalten sowie das Brandverhalten. Je nach Art der Leichtzuschläge sind Wärmedämmputze den Baustoffklassen A1 („nicht brennbar“), A2 („nicht brennbar, mit geringen organischen Bestandteilen“) oder B1 („schwer entflammbar“) nach DIN EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ zuzuordnen. Wärmedämmputze mit organischen Leichtzuschlägen (EPS), die einen organischen Anteil > 12% aufweisen, werden der Baustoffklasse B1 zugeordnet, WD-Putze mit organischen Leichtzuschlägen (EPS), die einen organischen Anteil < 12% aufweisen, der Baustoffklasse A2 und Wärmedämmputze mit mineralischen Leichtzuschlägen der Baustoffklasse A1.

Wärmedämmputze haben ein gutes Standvermögen und werden bis ca. 50 cm Schichtdicke einlagig und bis ca. 100 cm Schichtdicke zweilagig verarbeitet. Geeignet sind alle tragfähigen Untergründe. Je nach Tragfähigkeit des Untergrundes und bei höheren Schichtdicken sind spezielle Putzträger auf dem Untergrund aufzubringen. Anschließend wird auf dem Putz eine Armierungsschicht, bestehend aus einem Armierungsspachtel und einem Armierungsgewebe, aufgetragen. Die Schlussbeschichtung bildet ein wasserabweisender und diffusionsoffener Oberputz.

Seit knapp 10 Jahren gibt es so genannte Hochleistungsdämmputze, mit denen die Lücke zwischen einem Wärmedämm-Verbundsystem und einem herkömmlichen Wärmedämmputz geschlossen wurde. Möglich wurde dies durch den Einsatz von speziellen Hartperliten oder einem Aerogel, auch in Kombination. Mit diesen konnte die Wärmeleitfähigkeit auf 0,055 bis 0,028 W/(m K) reduziert werden. Der Luftporenanteil liegt zwischen 75 und 90% und ist somit vergleichbar mit einem Porenbetonstein (Mauerwerk) oder einer Mineralschaumplatte (WDVS). In Kombination mit einem wärmedämmenden Mauerwerk sind Hochleistungsdämmputze mit einem WDVS vergleichbar.