GLP
GLP ist ein Akronym für „Gute Laborpraxis“ und definiert einen formalen Rahmen für die Durchführung von Prüftests. Sie legt den organisatorischen Ablauf und die Bedingungen fest, unter denen Laborprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Daneben beschäftigt sie sich mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfung. Hierzu gehört z. B. ein identifizierter Wirkstoff, der im Rahmen des Altwirkstoffprogramms als Biozid-Wirkstoff Chemische Stoffe oder Mikroorganismen (einschließlich Viren und Pilzen) mit einer Wirkung auf oder gegen Schadorganismen (Art. 2 Abs. 1 der identifiziert worden ist und in der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 Verordnung der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie als solcher gelistet wird. Hinzu kommen Wirkstoffe, die identifiziert, aber nicht gleichzeitig notifiziert sind. Diese dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.